Außenstände in der Anwaltskanzlei sind für den Laien unvorstellbar: Rechtsanwälte, die tagtäglich Forderungen beitreiben oder Mandaten zu ihrem Geld verhelfen, sind nicht in der Lage, ihr eigenes Honorar beizutreiben?
In der Tat: Viele Anwälte schieben beträchtliche Außenstände vor sich her. Das gilt für große Kanzleien genauso wie für Einzelkämpfer. Die Forderungsausfälle in Anwaltskanzleien liegen bei durchschnittlich 5%, teils sogar bei 8% des Jahresumsatzes.
Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe: Zum einen beklagen Rechtsanwälte, wie andere Unternehmer auch, die mangelnde Zahlungsmoral. Zum anderen aber verfügen viele Anwaltskanzleien über ein nur unzureichendes oder schlicht gar kein Forderungsmanagement. Doch hohe Außenstände und Zahlungsverzögerungen bergen zahlreiche Gefahren in sich. Die Liquidität leidet und falls eine hohe Forderung ausfällt, kann das für eine kleinere Anwaltskanzlei schnell zu einem Existenzproblem werden.
Der Beitrag beleuchtet die Ursachen und gibt Tipps, wie sich Außenstände mit einem durchdachten Forderungsmanagement minimieren lassen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen an Factoren oder anwaltliche Verrechnungsstellen. Da sich Anwälte dabei stets im Spannungsfeld anwaltlicher Schweigepflicht bewegen, gibt Dr. Ellen Ulbricht zugleich auch rechtliche Hinweise.
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