Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
3
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Outsourcing - Ein geeignetes Modell für die Anwaltskanzlei?

Echtes und unechtes Factoring

Die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Verrechnungsstelle basiert auf einem Factoringvertrag, durch den laufend kurzfristige, noch nicht fällige oder zukünftige Forderungen angekauft werden. Der Factoringvertrag beinhaltet zwei unterschiedliche Regelungen:

  • Der Forderungskaufvertrag regelt im Wesentlichen die Kaufmodalitäten und den Preis.

  • Durch den Abtretungsvertrag wird der Gläubigerwechsel auf die Verrechnungsstelle herbeigeführt.

Der Gläubigerwechsel hat zur Folge, dass die Verrechnungsstelle die abgetretene Forderung im eigenen Namen und auf eigenes Risiko einzieht. Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle gehören jetzt zu den Risiken der Verrechnungsstelle.

Einige Anbieter wollen das Debitorenrisiko freilich nicht übernehmen und bieten daher nur das unechte Factoring an. Stellt sich bei dieser Factoringvariante heraus, dass die Forderung nicht beizutreiben ist, überträgt Ihnen die Verrechnungsstelle die Forderung wieder. Sie müssen deshalb den für diese Forderung bereits erhaltenen Kaufpreis zurückerstatten. In der Praxis findet eine Verrechnung mit neuen, zum Kauf angebotenen Forderungen statt. Der vom Forderungskäufer geleistete Kaufpreis ist daher nur vorläufig und Sie müssen über einen längeren Zeitraum immer mit einer Rückbelastung rechnen. Deshalb wird das unechte Factoring überwiegend als Darlehns- und nicht als Kaufvertrag eingeordnet.

Letztendlich bleibt Ihnen in diesen Fällen nichts anderes übrig, als sich wieder selbst um die Beitreibung der Forderung zu kümmern.

Bevor Sie sich für ein unechtes Factoring entscheiden, sollten Sie in erster Linie klären, wann eine Forderung als nicht beitreibbar gilt. Erhalten Sie Ihre Forderung bereits nach zwei erfolglosen Mahnungen durch die Verrechnungsstelle als "uneinbringlich" zurück, dann sollten Sie sehr genau nachrechnen, ob sich der Aufwand lohnt.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein