Outsourcing - Ein geeignetes Modell für die Anwaltskanzlei?
Echtes und unechtes Factoring
Die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Verrechnungsstelle basiert auf einem Factoringvertrag, durch den laufend kurzfristige, noch nicht fällige oder zukünftige Forderungen angekauft werden. Der Factoringvertrag beinhaltet zwei unterschiedliche Regelungen:
Der Forderungskaufvertrag regelt im Wesentlichen die Kaufmodalitäten und den Preis.
Durch den Abtretungsvertrag wird der Gläubigerwechsel auf die Verrechnungsstelle herbeigeführt.
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