Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
3
(2)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Welche Rolle spielt die anwaltliche Schweigepflicht bei der Forderungsbeitreibung

Eigene Beitreibung

Sowohl bei Geltendmachung Ihrer Honorare gegenüber Ihren Mandaten als auch bei der Beitreibung durch Dritte hat Ihnen der Gesetzgeber (wie einigen anderen Vertretern verschiedener freier Berufe auch) ein paar Stolpersteine in den Weg gelegt. Die in § 203 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 StGBgenannten Berufsgruppen bzw. Angehörigen der erwähnten Unternehmen unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich derjenigen Geheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder sonst bekannt geworden sind.

Grundsätzlich dürfen Sie als Rechtsanwalt Ihre Honorarforderungen selbst gegen Ihren säumigen Mandanten geltend machen, auch wenn damit zwangsläufig die Bekanntgabe von Mandantengeheimnissen untrennbar verbunden ist. Die Befugnis zur Weitergabe von Daten ist aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung ausnahmsweise gerechtfertigt. Andernfalls würden Sie, genauso wie die Vertreter der anderen in § 203 Abs. 1 StGB genannten Berufsgruppen, praktisch rechtlos dastehen. Lesen Sie dazu auch die Entscheidung des BGH, Urteil vom 25.03.1993 - IX ZR 192/92 = BGHZ 122, 115, 120 = NJW 1993, 1638.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein