Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
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Outsourcing an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

Vor- und Nachteile der Beitreibung durch einen Factor

  • Sie können den Arbeitsaufwand für die Beitreibung der eigenen Forderungen minimieren und die gewonnene Zeit für andere Dinge, wie zum Beispiel die Akquisition neuer Mandanten, nutzbringend verwenden.

  • Für die Beitreibung in eigener Sache können Sie dem säumigen Mandanten keine Kosten in Rechnung stellen. Die Kosten für die externe Beitreibung können hingegen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Auch wenn Sie die Honorarabrechnung und Forderungsbeitreibung auf einen externen Dienstleister ausgelagert haben, sollten Sie Ihre Forderungen nicht aus dem Auge lassen. Regelmäßige Kontrollen der vom Factor erstellten Kontoauszüge und Rechnungsausgangslisten sind daher notwendig.

  • Verrechnungsstellen sind Profis in der Forderungsbeitreibung. Das Mahnwesen ist in hohem Maße automatisiert und standardisiert. Deshalb kann eine individuelle Ansprache des Mandanten nicht erfolgen.

  • Die rasche Zahlungsabwicklung mit dem Factor erhöht Ihre Liquidität.

  • Sie bleiben auf den zahlungsschwachen Mandanten sitzen und müssen sich weiterhin um die Beitreibung dieser Forderungen kümmern. In diesem Fall bleibt Ihnen nur übrig, mit dem Mandaten über einen Vorschuss oder eine Ratenzahlung zu verhandeln.

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