Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
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Fazit

Während das Factoring für Ärzte und Zahnärzte sich über Jahrzehnte hinweg etabliert hat, betreten Rechtsanwälte mit der Auslagerung ihrer Honorarabrechnung und Beitreibung ihrer Forderungen Neuland.

Factoring ist in erster Linie ein Massengeschäft und lebt im Wesentlichen davon, eine Vielzahl ähnlicher Geschäftsvorfälle nach dem gleichen Schema abzuarbeiten.

Wer als Anwalt mit einer Honorarabrechnung und Forderungsbeitreibung "von der Stange" leben kann, für den kann die Zusammenarbeit mit einer Verrechnungsstelle eine sinnvolle Alternative zur eigenen Rechnungslegung und Forderungsbeitreibung darstellen.

Ob sich die Auslagerung für die Kanzlei letztendlich rechnet, ist eine ganz andere Frage. Die Werbeaussage der Verrechnungsstellen, die externe Verrechnung bringe erhebliche Zeit und Kostenvorteile, ist relativ. Vergessen Sie nicht, dass auch der externe Dienstleister überwacht werden muss und er seine Dienst nicht zum Nulltarif anbietet.

Nur eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse kann diese Frage letztendlich beantworten. Auch das Risiko eines Forderungsausfalls lässt sich durch Factoring nicht vollständig ausschließen, denn die Verrechnungsstellen kaufen in der Regel keine Forderungen mit Negativmerkmalen an.

Wenn Sie hingegen auch bei der Abrechnung mit dem Mandanten eine individuelle Note bevorzugen, dann sollten Sie Ihr Mahnwesen allerdings auch professionell aufstellen.

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