Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
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Honorarausfallversicherung - Eine Versicherung für die Forderungen?

Selbst anwaltliche Honorarforderungen lassen sich versichern. Der Versicherungsschutz ist allerdings auf die während der Vertragslaufzeit titulierten und nicht vollstreckbaren Honoraransprüche gegen die Mandanten beschränkt. Vom Umfang des Versicherungsschutzes sind Forderungen umfasst, bei denen

  • die Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zu einer vollständigen Befriedigung geführt hat;

  • die Zwangsvollstreckung in absehbarer Zeit aussichtslos ist, weil der Schuldner in den vergangenen drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat;

  • ein Insolvenzverfahren nicht zur vollständigen Befriedigung geführt hat oder das Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.

Freilich ist auch der Versicherungsschutz nicht grenzenlos. Zum einen besteht kein Versicherungsschutz für die angefallenen Verfahrenskosten wie Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten sowie Vollstreckungskosten. Zum anderen besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 10% der Versicherungssumme, mindestens jedoch 100 Euro, sodass die Honorarausfallversicherung in erster Linie dann interessant ist, wenn Sie regelmäßig höhere Honorarforderungen absichern wollen. Allerdings werden maximal 10.000 Euro pro Versicherungsfall und -jahr vom Versicherer geleistet.

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