Honorarausfallversicherung - Eine Versicherung für die Forderungen?
Selbst anwaltliche Honorarforderungen lassen sich versichern. Der Versicherungsschutz ist allerdings auf die während der Vertragslaufzeit titulierten und nicht vollstreckbaren Honoraransprüche gegen die Mandanten beschränkt. Vom Umfang des Versicherungsschutzes sind Forderungen umfasst, bei denen
die Zwangsvollstreckung nicht oder nicht zu einer vollständigen Befriedigung geführt hat;
die Zwangsvollstreckung in absehbarer Zeit aussichtslos ist, weil der Schuldner in den vergangenen drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat;
ein Insolvenzverfahren nicht zur vollständigen Befriedigung geführt hat oder das Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied