Ursachenforschung
Interessenkonflikten erfolgreich begegnen
Wer von Ihnen bereits mehrere Jahre erfolgreich in der Forderungsbeitreibung tätig ist, der kennt die vielen kleinen Tricks und weiß auch, mit welchen härteren Bandagen manchmal gekämpft werden muss, um dem Mandanten doch noch zu seinem Geld zu verhelfen. Mit den gleichen Instrumenten sollen Sie jetzt gegen Ihre zahlungsunwilligen Mandanten vorgehen? "Dann kann ich die Kanzlei auch gleich schließen, denn den Mandanten bin ich dann los", werden Sie jetzt einwenden.
Mit dieser Auffassung stehen Sie nicht alleine da. Auch andere Selbstständige, ganz besonders gilt dies auch für Ärzte, bei denen eine sehr enge Bindung zwischen Auftraggeber und -nehmer besteht, entsteht häufig ein Interessenkonflikt, weil Akquisition, Kundenbetreuung und Mahnwesen sozusagen "aus einer Hand" erfolgen. Das geht soweit, dass selbst Folgeaufträge ohne Vorschussverlangen angenommen werden, selbst wenn die vorangegangene Rechnung noch längst nicht beglichen ist.
Dieser Konflikt lässt sich nur dann lösen, wenn Sie sich klarmachen, dass Forderungsbeitreibung und Kundenbindung kein Widerspruch sind.
Holen Sie deshalb Ihren Mandanten an den Tisch, wenn es sich um eine hohe Honorarforderung handelt, oder klären Sie zumindest in einem Telefonat, warum die Rechnung noch nicht beglichen ist. In den meisten Fällen lässt sich damit nicht nur eine Klärung herbeiführen, sondern eine konkrete Zahlungsvereinbarung treffen.
Ist Ihr Mandant nicht in der Lage den geforderten Betrag auf einmal zu begleichen, dann können Sie ihm einen Schritt entgegenkommen und sozusagen als "Kundenbindungsprogramm" eine Ratenzahlung anbieten. Jetzt steht Ihr Entgegenkommen beim Mandanten in der für ihn schwierigen Situation im Vordergrund und nicht mehr die offene Rechnung.
Oder scheuen Sie sich davor, gerade bei namhaften Mandanten mit einer "Mahnung von der Stange" an das noch ausstehende Honorar zu erinnern? Für jeden Auftraggeber ein individuelles Mahnschreiben zu entwerfen kostet freilich Zeit und die fehlt meist. In der Folge bleiben die notwendigen Mahnungen liegen und Sie warten weiterhin auf den Zahlungseingang.
Spätestens nach der zweiten Mahnung sollten Sie zur Tat schreiten: Ist Ihr Mandant dauerhaft in Zahlungsverzug, kommen Sie um einen persönlich Termin in eigener Sache nicht herum. Während des Gesprächs sollten Sie zweierlei thematisieren:
Überfällige Forderungen und aktuelle Rechnungen sowie
künftige Mandate.
Ködern können Sie Ihren Mandanten, indem Sie eine Ratenrückzahlung alter Forderungen in Aussicht stellen, wenn er aktuelle Rechnungen sofort bzw. pünktlich begleicht.
Müssen Sie das unangenehme Thema "Zahlungsverzug" bei einem Gesprächstermin aufs Tapet bringen, sollten Sie das vorher unbedingt auch ankündigen. Ansonsten riskieren Sie, dass sich Ihr Mandant überrumpelt fühlt und "auf Durchzug" stellt. Zudem leidet die Vertrauensbasis doch erheblich, wenn Sie Ihrem Mandanten wesentliche Besprechungspunkte vorenthalten ...
Wie individuell sind Ihre Mahntexte tatsächlich? Verpacken Sie die notwendigen Angaben für eine Mahnung in neue Worte? Textbausteine für verschiedene Situationen können hier die Arbeit wesentlich erleichtern.
Wie für jedes andere Unternehmen bergen hohe Außenstände und Zahlungsverzögerungen zahlreiche Gefahren in sich. Die Liquidität leidet und falls eine hohe Forderung ausfällt, weil der Mandant zahlungsunfähig wird, dann kann das auch für eine kleinere Anwaltskanzlei schnell zu einem Risiko werden.
Dies ist eine Leseprobe
Möchten Sie den Beitrag komplett lesen? Dann werden Sie Probemitglied und testen Sie akademie.de 14 Tage kostenlos!
Auf Forderungsmanagement für Rechtsanwälte erfahren Sie mehr über diesen Beitrag und die weiteren Leseproben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zur Mitgliedschaft und in unseren AGB.
Ich bin bereits Mitglied