Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
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Ursachenforschung

Die Risiken eines Forderungsausfalls minimieren

Als Dienstleister sind Sie vorleistungspflichtig. Sie verkaufen Ihre Dienstleistung auf Ziel und gehen damit das Risiko ein, das entsprechende Honorar für Ihre Leistung entweder gar nicht oder nur zum Teil zu bekommen. Sie treten allerdings nicht nur mit Ihrer Arbeitskraft in Vorleistung, sondern müssen neben der Miete für Ihre Kanzleiräume, das Gehalt für Ihr Personal und sonstige Bürokosten auch Vorschüsse für Gerichtskosten oder Gerichtsvollzieher tragen.

Ob der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird, hängt unter anderem von seiner Bonität ab. Selbst Anwälte schätzen das Bonitätsrisiko ihres Mandanten unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder gewerbliche Kunden handelt, entweder gar nicht oder falsch ein, mit manchmal fatalen Folgen. Gerade gewerbliche Kunden benötigen oft anwaltliche Hilfe, um ihre eigenen Außenstände beizutreiben. Im Laufe eines langwierigen Prozesses über mehrere Instanzen kann am Ende zwar ein Urteil stehen, dem Mandanten ist allerdings in der Zwischenzeit buchstäblich die Luft ausgegangen. Dann ist fraglich, ob Sie noch zu Ihrem Honorar kommen.

Machen Sie von Ihrem Recht, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen Gebrauch. Im Gegensatz zu Ärzten haben Sie als Rechtsanwalt den großen Vorteil, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich in § 9 RVG das Verlangen nach einem angemessenen Vorschuss erlaubt. Es liegt daher in Ihrem Ermessen, ob Sie von der Regelung Gebrauch machen.

Die Realität sieht allerdings anders aus. Einer Studie des Soldan Instituts zufolge verlangen lediglich 15% der befragten Rechtsanwälte einen Vorschuss von ihren Mandanten, wohingegen rund 24% regelmäßig darauf verzichten, die übrigen machen das Vorschussverlangen vom Mandat abhängig. Zumindest mahnen mehr als zwei Drittel der Befragten den vereinbarten Vorschuss an, sollte er nicht fristgerecht eingehen.

Allerdings scheuen sich viele Rechtsanwälte davor, von ihren Mandanten gleich beim ersten Gespräch "mit der Tür ins Haus zu fallen" und einen Vorschuss zu verlangen. Schließlich könnte beim Mandanten sowohl der Eindruck entstehen, man benötige den Betrag dringend als auch Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit aufkommen. Beides ist kein guter Einstieg in ein neues Mandat. Mit etwas Geschick können Sie dem Mandanten allerdings erläutern, dass die Vorschussleistung auch ihm einige Vorteile bringt.

Sofern Sie bereits gleich zu Beginn über die voraussichtlich entstehenden Kosten für das Verfahren sprechen, dann weiß der Mandant, mit welchen finanziellen Belastungen er rechnen muss. Gerade bei einer zu erwartenden längeren Verfahrensdauer vergessen Mandanten nämlich allzu gerne, dass Ihre Dienstleistung auch ihren Preis hat. Zahlt er bereits vor Beginn des Verfahrens einen angemessenen Betrag, dann fällt später zudem die Abschlussrechnung geringer aus. Jetzt haben Sie ein gutes Argument in der Hand, weshalb Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen. Schließlich können Sie ihn auf seine eigene Kreditpolitik hinweisen. Kein vernünftiger Unternehmer kann es sich leisten, seinen Kunden einen zeitlich unbegrenzten Lieferantenkredit einzuräumen.

Schon zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie in den Mandaten, die in hohem Maße die Liquidität des Mandanten belastet, auf einem Vorschuss bestehen. Denn die Zahlungsfähigkeit des Mandanten kann sich zwischen Auftragserteilung und Rechnungslegung erheblich verschlechtern, ohne dass Sie dies unbedingt bemerken.

Vielen Mandanten ist nicht klar, dass der von Ihnen in Rechnung gestellte Betrag sofort mit Eingang der Kostennote beim Mandaten fällig ist. Darauf können Sie Ihren Mandanten im Schlusssatz Ihrer Kostennote hinweisen. Ein kleiner, aber unter psychologischen Gesichtspunkten oft sehr effektiver Schritt, ist die Nennung eines klaren Zahlungszieles in der Rechnung. Damit geben Sie einen Zeitpunkt vor - und der Mandant kann sich später nicht rausreden, dass ihm die Eile Ihrer Forderung unklar war.

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