Forderungsmanagement für Rechtsanwälte

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Februar 2008
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Outsourcing an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

Welche Varianten werden angeboten?

Dem Vorbild ärztlicher Verrechnungsstellen folgend, bieten seit einigen Jahren nun auch anwaltliche Verrechnungsstellen ihre Dienstleistungen an. Auf dem Markt werden derzeit zwei verschiedene Varianten des Factorings von den Verrechnungsstellen angeboten. Der Erwerb und die Einziehung einer Forderung im Rahmen des Factorings unterliegen übrigens weder dem derzeit noch geltenden Art. 1 § 1 RBerG noch fällt es unter § 1 der 5 AVO RBerG.

Bei beiden Varianten kauft die Verrechnungsstelle regelmäßig von den angeschlossenen Rechtsanwälten Honorarforderungen gegen deren Mandanten an. Im Wege der Globalzession werden die Forderungen an die Verrechnungsstelle abgetreten. Der einzige Unterschied in den beiden Varianten liegt in der Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor. Übernimmt der Factor das Ausfallrisiko, dann zieht er die Forderungen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko von den Mandanten ein. Sie erhalten also Ihr Geld unabhängig davon, ob Ihr Mandant die Rechnung begleicht oder nicht. Diese Variante wird als echtes Factoring bezeichnet. Da Sie in jedem Fall mit dem Zahlungseingang durch die Verrechnungsstelle rechnen können, sichert diese Factoringvariante nicht nur Ihre Liquidität, sondern senkt auf Sicht Ihre Forderungsausfälle.

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