Was gehört in einen Vertrag?
Grundsätzlich können Sie Verträge mündlich oder auch schriftlich schließen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen der Gesetzgeber eine besondere Formvorschrift vorgesehen hat. Eine davon ist beispielsweise der Grundstückskaufvertrag, der einer notariellen Beurkundung bedarf.
Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schließen Sie regelmäßig und in größerer Anzahl Verträge mit gleichem Inhalt, den Sie vorformuliert haben, so handelt es sich hierbei um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Handeln Sie hingegen die einzelnen Konditionen stets neu aus, dann schließen Sie einzelne Verträge jeweils mit ihren besonderen Bedingungen.
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil eines konkreten Vertrages werden, müssen sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart werden. Eine nachträgliche Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, z.B. auf einer Rechnung, ist nicht zulässig. Die AGB können dann keine Wirkung entfalten.
Außer bei Geschäften des täglichen Lebens, sollten Sie aus Beweisgründen einen Vertrag stets schriftlich abfassen. Lassen Sie stets zwei inhaltlich identische Exemplare von beiden Vertragsparteien unterzeichnen.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung des Vertrages ist nicht die Bezeichnung des Vertrages, sondern das, was Sie in Übereinstimmung mit Ihrem Vertragspartner gemeint haben. Konkret: Wenn Sie den Vertrag als Dienstvertrag aufsetzen, inhaltlich aber einen Werkvertrag beschrieben haben, schadet die falsche Bezeichnung nicht.
Haben Sie den Vertragspartner richtig angegeben? Bei natürlichen Personen: Name und Vorname(n), ggf. Namenszusätze wie jun. oder sen., bei Unternehmen: Einzelkaufmann oder juristische Person (GmbH, OHG, KG, AG)?
Definieren Sie die Leistung klar (Volumen, genaue Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, Gewährleistungsfristen). Inhaltlich unklar formulierte Aufträge können für Ihre Geschäftspartner immer ein Anlass sein, die Zahlung mit verschiedenen Argumenten hinauszuzögern oder gar zu verweigern.
Legen Sie die Zahlungsmodalitäten fest. Dazu gehört neben dem Preis, die Zahlungsfristen und -weise, Skonto, die Konditionen bei der Erstlieferung, sowie das Kreditlimit.
Haben Sie Voraus- oder Teilzahlungen vereinbart? Fügen Sie auch eine Klausel über die Höhe der Verzugszinsen bei Zahlungsverzug ein. Nehmen Sie stets Klauseln zu Haftungstatbeständen und Haftungsbegrenzung auf. Sofern Ihr Kunde im Ausland sitzt, stellen Sie in jedem Fall klar, welches Recht anwendbar ist.
Bestimmen Sie Ihren Geschäftssitz zum Gerichtsstand. Schließlich wollen Sie im Falle eine gerichtlichen Auseinandersetzung nicht an einen weit entfernten Ort fahren.
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