Mahnen - ein notwendiges Übel?
Schuldnertricks
Ausreden haben Sie sicher schon genug gehört. Die Liste der Schuldnertricks ist lang und der Kreativität der Kunden beim Erfinden von Gründen, weshalb sie noch nicht gezahlt haben, sind keine Grenzen gesetzt. Allen Ausreden gemeinsam ist, dass der säumige Kunde
weiterhin Zeit gewinnen will, um jetzt nicht zahlen zu müssen
Sie als Gläubiger verunsichern und Ihnen den "Schwarzen Peter" zuschieben will
damit er Sie letztendlich handlungsunfähig machen kann.
Hier ein paar Beispiele des Erfindungsreichtums säumiger Kunden:
der Kunde "mahnt" nach mehreren Wochen ganz dreist die Rechnung an, mit dem Hinweis, pünktlich zahlen zu wollen, um Skonto in Anspruch nehmen zu können;
ein Überweisungsträger mit falschem Empfängerkonto wird "zum Beweis" vorgelegt, die Zahlung kommt nicht an;
der Kunde behauptet, die Zahlung bereits geleistet zu haben, diese ist aber nie bei Ihnen eingegangen;
der Kunde hat eine Einzugsermächtigung erteilt und diese widerrufen;
der Kunde übersendet einen Scheck, der platzt;
er bietet einen Wechsel an, um Zeit zu gewinnen;
der säumige Kunde schickt Ihr Mahnschreiben mit dem eigenhändig angebrachten Vermerk "Unbekannt verzogen" zurück;
ein mit Übergabeeinschreiben übersandter Mahnbrief wird nicht entgegengenommen;
es wird ein Mangel geltend gemacht, obwohl die Lieferung oder Leistung mangelfrei war;
es wird zu Drohgebärden gegriffen, wie "Sie wollen doch auch in Zukunft noch Geschäfte mit uns machen" oder "Machen Sie erst einmal Ihre Arbeit richtig, dann zahle ich auch", usw.
Um eine ganz besonders raffinierte Variante handelt es sich bei dem Angebot, Ihnen Forderungen als Kaufpreiszahlung anzubieten.
Kaufen Sie keine Forderungen von Ihren Kunden an, die sie Ihnen zur Begleichung der offenen Rechnung anbieten. Der Geschäftspartner wäre damit mit einem Schlag seine "faulen Kunden" los und Sie verlieren damit gleichzeitig Ihren Zahlungsanspruch.
Die Erlassfalle
Beispiel: Sie haben eine Forderung in Höhe von 23.578, 23 Euro gegen Ihren säumigen Kunden. Der Kunde sendet Ihnen einen Verrechnungsscheck über 10.000 Euro mit dem Hinweis, dass er den Vorgang als erledigt betrachtet, wenn Sie den Scheck einlösen.
Hierbei handelt es sich um einen weiteren, recht üblen Trick. Rein juristisch betrachtet handelt es sich bei der Übersendung des Schecks mit dem Hinweis um nichts anderes als ein Angebot zum Abschluss eines Vergleiches über 10.000 Euro bei dem Sie mit der Einreichung des Schecks auf rund 13.578,23 Euro verzichten!
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