Umgang mit Nichtzahlern
Reden statt schreiben
Papier ist bekanntlich geduldig. Gut formulierte Mahntexte und ein funktionierender Mahnrhythmus sind zwar wichtige Bausteine für eine aktive Forderungsbeitreibung. Nur: Wenn Ihr Kunde bisher auf ein klar formuliertes Mahnschreiben nicht reagiert hat, dann werden Sie selbst mit einer „letzten Mahnung“ vermutlich keine besondere Wirkung erzielen.
Mit einem Brief machen Sie es dem säumigen Kunden ja auch relativ einfach, weiterhin nicht zu zahlen. Sie haben keine Gewähr dafür, dass der Betreffende den Inhalt des Schreibens überhaupt zur Kenntnis nimmt. Nicht selten bleiben Mahnschreiben ungeöffnet auf einem Stapel unerledigter Post liegen. Eine Reaktion des Schuldners erfolgt in der Regel erst dann, wenn ihm der Mahnbescheid zugestellt worden ist. Meist wird dann ohne Begründung erst einmal Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
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