Maßnahmen und Nachweise gegen Foto-Diebstahl, Bilderklau und Urheberrechtsverletzungen

Wie Sie die Herkunft eines Fotos gerichtsfest dokumentieren

Von: Jacqueline Esen
Stand: 28. Januar 2009
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Über die Autorin:

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Jacqueline Esen ist seit mehr als zehn Jahren als freiberufliche Fotografin tätig und mit den analogen und digitalen Arbeitsweisen vertraut. Ihre Bücher "Rezepte für bessere Fotos" und "Der große Fotokurs" sind Bestseller.

Für akademie.de schreibt sie Beiträge zu Digitalfotografie, zu Bildgestaltung und zum Einsatz von Fotografien auf Webseiten oder im Marketing. Homepage: www.betrachtenswert.com

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Archivieren und Hinweisen

Originale archivieren

Papier ist geduldig und auch Computerprogramme lassen jede Menge Manipulationen an Bildern zu. Wenn Sie irgendwann einmal vor Gericht nachweisen müssen, dass Sie und niemand sonst ein bestimmtes Foto gemacht haben, werden Sie sehr froh sein, falls Sie alle Originalaufnahmen unverkleinert und unverändert archiviert haben.

Serien komplett ablegen

Vor allem, wenn es sich um ein Bild aus einer ganzen Serie handelt, die Sie vorlegen können, spricht das ganz klar für Sie.

Dabei dürfen zwar einzelne Fotos aus der Serie fehlen, z. B. weil Sie misslungene Aufnahmen gelöscht haben. Aber das Problem "lückenhafter" Dateinamen-Serien lässt sich ebenfalls vermeiden: Sichten Sie Ihre Fotos zuerst nach Qualität, löschen Sie misslungenes und vergeben Sie erst dann die finalen Archivnummern. Bedauerlicherweise gibt der Workflow in den meisten Programmen vor, dass zuerst heruntergeladen und umbenannt und anschließend aussortiert wird - so hinterlässt ein gelöschtes Bild ein Loch in der Reihenfolge der Dateinamen. Hier könnten die Software-Hersteller noch nachbessern. So lange erkennbar ist, dass es sich bei Ihren Bildern um eine zusammenhängende Serie handelt, sind Sie als Fotograf aber auf der sicheren Seite. Die Lichtverhältnisse auf den Bildern und die Bildinhalte sind dabei ein wichtigeres Kriterium als ein fortlaufender Dateiname, der lässt sich nachträglich ja ohnehin leicht ändern.

RAW-Format als "digitales Negativ"

Wenn die Fotos nicht aus einer Serie stammen, ist es günstig, wenn Sie von den Bildern RAW-Formate haben. Geben Sie als Fotograf nur TIFF- oder JPG-Formate an den Kunden. Behalten Sie das RAW-Format als digitales Negativ. Bei den großen Mengen an Daten ist dann natürlich eine regelmäßige und systematische Archivierung unverzichtbar. Falls Sie weder Serien noch RAW-Formate haben: Geben Sie leicht verkleinerte Dateien heraus. Und wenn es ganz besondere Bilder sind: Auch die Möglichkeit einer notariellen Hinterlegung ist als Urheberrechtsnachweis denkbar.

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Eine Möglichkeit fehlt noch in dieser löblichen Liste:

das Hotlinking-Unterbinden durch .htaccess, dabei kann man Zugriffe von allen Servern außer dem eigenen auf Bilder dadurch unterbinden, daß stattdessen der Server bei Anforderung eine andere Grafik ausliefert.

So taucht dann beim "Hotlinker" statt des gewünschten Berg-Panoramas eine Grafik mit dem Inhalt "Klau keine Bilder von der Seite www.xxx.de" auf

das wirkt!

Danke für den Hinweis, das ist richtig - funktioniert aber nur dann, wenn der Internetprovider mit seiner Technologie die entsprechende .htaccess unterstützt. Strato tut das bedauerlicherweise nicht, da haben auch viele Mails und Gespräche mit der Hotline nichts bewirkt. Es bleibt in so einem Fall dann noch als "Rattenschwanz" die Alternative eines Providerwechsels...