Voraussetzungen
Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter an einer der über 950 Volkshochschulen in Deutschland tätig werden möchte, braucht vor allem zwei Eigenschaften: viel Idealismus und unerschütterlichen Optimismus. Denn die Honorare sind mager. Rainer Spallek erklärt alles, was Sie über eine freiberufliche Tätigkeit an einer VHS wissen müssen.
Wer kann als Freiberufler bei Volkshochschulen arbeiten?
Kurz gesagt: Jeder, der tatsächlich etwas zu sagen hat - sei es aufgrund von Erfahrungen, fachlicher Kompetenz oder kreativen Fähigkeiten. Pädagogische Fortbildungen oder Erfahrungen werden positiv bewertet, zugleich aber werden auch Unerfahrenen Chancen eingeräumt. Wesentlich ist eine nachweisbare Fachkompetenz. Ein akademischer Abschluss ist kein Muss - aber sehr wohl ein Plus.
Es gibt die Möglichkeit, neben- oder hauptberuflich an den Volkshochschulen tätig zu werden. Im Falle der Nebenberuflichkeit muss Ihr Arbeitgeber aber zustimmen.
Etwa 90 Prozent aller Dozenten, Referenten und Seminarleiter sind Freiberufler. Ihre Aufträge erhalten sie von den jeweiligen Fachbereichsleitern, den sog. Hauptberuflichen Pädagogischen Mitarbeitern (HPM). Diese sind auch Ihr erster Ansprechpartner. Ein HPM arbeitet - je nach Größe seines Fachbereichs - mit ca. 20 bis 40 Freiberuflern zusammen. Abhängig vom jeweiligen Fachbereich sind die hauptberuflichen Mitarbeiter zumeist Akademiker.
Bei den Honorarkräften bietet sich in Sachen Bildungshintergrund ein differenzierteres Bild: Während in den Geistes- und Sozialwissenschaften überwiegend Akademiker lehren, dominieren im Kulturbereich Dozenten ohne Hochschulabschluss. Hier reicht das Angebotsspektrum vom 17-jährigen Hip-Hop-Trainer über den 78-jährigen Oberst a. D. bis hin zu Künstlern, die von ihrer Kunst allein nicht leben können.
Frauen sind an Volkshochschulen stärker vertreten als Männer; vor allem unter den freiberuflichen Lehrern, den Dozenten, sind viele Frauen - bis zu 90 Prozent. Weibliche Honorarkräfte arbeiten häufig nebenberuflich - Männer hingegen lassen sich eher hauptberuflich auf das Freiberufler-Dasein ein.

Zwei Anmerkungen:
1. Nicht alle Dozenten an der vhs sind Freiberufler. Die Tätigkeit könnte auch gewerblich sein. Hier bitte die einschlägigen Infos zur Abgrenzung von Freien Berufen (§18 EStG) und gewerblichen Tätigkeiten beachten. (Freiberufler ist nicht gleich freier Mitarbeiter!)
2. Die Honorare der vhs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. D.h. vom Honorar muss man noch die USt abziehen und an das FA abführen, wenn man nicht die Kleinunternehmeregelung hat.