Unterrichten an der VHS: Das müssen Sie wissen!

Was Sie beachten müssen, wenn Sie freiberuflich an der Volkshochschule arbeiten möchten

Von: Rainer Alexander Spallek
Stand: 25. September 2009
4.333335
(3)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Über den Autor: Rainer Alexander Spallek

bild117557

Rainer Alexander Spallek, geb. 1956, ist Diplom-Sozialwissenschaftler, Industriekaufmann und Betriebswirt sowie ausgebildeter Suggestopäde. Seit sieben Jahren arbeitet er freiberuflich als Dozent (Deutsch als Fremdsprache, Alphabetisierung für Deutsche), Referent (Reisen und Buddhismus), Seminarleiter (Berufliche Neu-Orientierung und Persönliche Entwicklung), Exkursionsleiter sowie als Journalist (Schwerpunkte: Reisen, Gesellschaft und Individuum, Leben als Freiberufler). Gelegentlich ist er in der Eine-Welt-Arbeit aktiv.

Der Autor ist Mitglied in der ver.di-Arbeitsgruppe für Freiberufler; im Netzwerk Kreativer Therapeuten; im CONVENT-Beraternetzwerk für Selbständige sowie in der Initiative Aufbruch - anders besser leben.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Voraussetzungen

Wer als Dozent, Referent, Seminar- oder Exkursionsleiter an einer der über 950 Volkshochschulen in Deutschland tätig werden möchte, braucht vor allem zwei Eigenschaften: viel Idealismus und unerschütterlichen Optimismus. Denn die Honorare sind mager. Rainer Spallek erklärt alles, was Sie über eine freiberufliche Tätigkeit an einer VHS wissen müssen.

Wer kann als Freiberufler bei Volkshochschulen arbeiten?

Kurz gesagt: Jeder, der tatsächlich etwas zu sagen hat - sei es aufgrund von Erfahrungen, fachlicher Kompetenz oder kreativen Fähigkeiten. Pädagogische Fortbildungen oder Erfahrungen werden positiv bewertet, zugleich aber werden auch Unerfahrenen Chancen eingeräumt. Wesentlich ist eine nachweisbare Fachkompetenz. Ein akademischer Abschluss ist kein Muss - aber sehr wohl ein Plus.

Es gibt die Möglichkeit, neben- oder hauptberuflich an den Volkshochschulen tätig zu werden. Im Falle der Nebenberuflichkeit muss Ihr Arbeitgeber aber zustimmen.

Etwa 90 Prozent aller Dozenten, Referenten und Seminarleiter sind Freiberufler. Ihre Aufträge erhalten sie von den jeweiligen Fachbereichsleitern, den sog. Hauptberuflichen Pädagogischen Mitarbeitern (HPM). Diese sind auch Ihr erster Ansprechpartner. Ein HPM arbeitet - je nach Größe seines Fachbereichs - mit ca. 20 bis 40 Freiberuflern zusammen. Abhängig vom jeweiligen Fachbereich sind die hauptberuflichen Mitarbeiter zumeist Akademiker.

Bei den Honorarkräften bietet sich in Sachen Bildungshintergrund ein differenzierteres Bild: Während in den Geistes- und Sozialwissenschaften überwiegend Akademiker lehren, dominieren im Kulturbereich Dozenten ohne Hochschulabschluss. Hier reicht das Angebotsspektrum vom 17-jährigen Hip-Hop-Trainer über den 78-jährigen Oberst a. D. bis hin zu Künstlern, die von ihrer Kunst allein nicht leben können.

Frauen sind an Volkshochschulen stärker vertreten als Männer; vor allem unter den freiberuflichen Lehrern, den Dozenten, sind viele Frauen - bis zu 90 Prozent. Weibliche Honorarkräfte arbeiten häufig nebenberuflich - Männer hingegen lassen sich eher hauptberuflich auf das Freiberufler-Dasein ein.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Zwei Anmerkungen:

1. Nicht alle Dozenten an der vhs sind Freiberufler. Die Tätigkeit könnte auch gewerblich sein. Hier bitte die einschlägigen Infos zur Abgrenzung von Freien Berufen (§18 EStG) und gewerblichen Tätigkeiten beachten. (Freiberufler ist nicht gleich freier Mitarbeiter!)

2. Die Honorare der vhs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. D.h. vom Honorar muss man noch die USt abziehen und an das FA abführen, wenn man nicht die Kleinunternehmeregelung hat.