Honorar, Steuern, Versicherung
Das liebe Geld
Um es klar zu sagen: Honorartätigkeiten an einer VHS machen mehr arm als reich. Ein Freiberufler an einer Volkshochschule, der allein mit Honorareinkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten will, hat nämlich finanziell nichts zu lachen. Es herrscht ein eindrucksvolles Missverhältnis zwischen Arbeitsaufwand und Einkommen.
Honorare: Aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen kann der Autor zum Thema Honorarhöhe an Volkshochschulen in NRW folgende Orientierung geben (alles brutto):
eine Unterrichtsstunde als Dozent = ca. 18 Euro
ein Vortrag als Referent (2 Unterrichtsstunden)= ca. 120 Euro
ein Seminar als Leiter (8 Unterrichtsstunden)= ca. 140 Euro
eine Tagesexkursion als Leiter = ca. 220 Euro
Zu beachten ist, dass es von VHS zu VHS unverständlich große Unterschiede geben kann - auch innerhalb desselben Bundeslandes. So kann ein und dasselbe Seminar mit 200 oder auch mit 400 Euro honoriert werden! Ähnlich verhält es sich mit Vortrags- bzw. Unterrichtsstundenhonoraren.
Fahrtkosten werden je nach VHS, Entfernung und Verhandlungsgeschick vollständig, nur unwesentlich oder gar nicht erstattet.
18 Euro Stundenlohn - brutto. Soviel erhält ein Dozent im Durchschnitt an einer VHS in NRW. Und er muss sich auf mindestens drei Monate Ferien einstellen (muss! schon allein dieses Wort sagt einiges aus über das Freiberufler-Schicksal!), in denen in der Regel nichts verdient werden kann. Das erklärt, warum viele Dozenten bei einem möglichen Auftrag sofort zusagen, um in schlechten Zeiten davon zehren zu können - oder sich mal vorübergehend ein wenig mehr leisten zu können. Es laugt aber auf die Dauer aus, wenn man bis zu zehn Unterrichtsstunden am Tag wochenlang unterrichtet. Kommt es zu Erschöpfung und Krankheit, steht der Freiberufler ohne jede Einnahme da.

Zwei Anmerkungen:
1. Nicht alle Dozenten an der vhs sind Freiberufler. Die Tätigkeit könnte auch gewerblich sein. Hier bitte die einschlägigen Infos zur Abgrenzung von Freien Berufen (§18 EStG) und gewerblichen Tätigkeiten beachten. (Freiberufler ist nicht gleich freier Mitarbeiter!)
2. Die Honorare der vhs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. D.h. vom Honorar muss man noch die USt abziehen und an das FA abführen, wenn man nicht die Kleinunternehmeregelung hat.