Ihr Angebot
Ihr Angebot
Sie sollten Ihr Angebot in zwei Versionen unterbreiten.
Die erste Version richtet sich an den Fachbereichsleiter. In dieser beschreiben Sie detailliert Ihr Seminar-, Vortrags- oder Exkursionsangebot.
In der zweiten Version sollte die Angebotsbeschreibung so formuliert sein, dass sie sich als Ausschreibungstext gut in das VHS-Programm einfügt.
Es empfiehlt sich, ein VHS-Programm der jeweiligen VHS als Muster zu Rate zu ziehen - auch um zu prüfen, ob das eigene Angebot evt. schon abgedeckt wird! Wollen Sie unterrichten und einen Kurs leiten, so sind Sie von diesen Vorgaben befreit - hier reicht ein Gespräch mit dem Fachbereichsleiter.
Natürlich kann es sein, dass der Fachbereichsleiter Ihren Ausschreibungstext noch ändert oder kürzt. Das liegt ganz in seinem Ermessen. Dennoch sollten Sie auf Absprache drängen, schließlich hängt von einem guten Ausschreibungstext auch der Erfolg Ihrer Veranstaltung ab - und damit auch Ihr Honorareinkommen und eventuelle Folgeaufträge!
Bitte beachten Sie: Ausschreibungstexte geben Orientierung darüber, ob der Anbieter essentiell denken und auf den Punkt kommen kann! Investieren Sie also Gehirnschmalz.
Verfassen Sie alle Texte selbstständig! Fachbereichsleiter an der VHS sind nicht dumm. Liegt der Geruch kopierter Wikipedia-Einträge in der Luft, nehmen Fachbereichsleiter schnell die Witterung auf.
Die Fachbereichsleiter haben zwar eine starke Position, doch göttergleich sind sie nicht. Vergegenwärtigen Sie sich: Beide Seiten brauchen einander. Auch die Fachbereichsleiter brauchen kalkulierbare Planungsgrundlagen und sind so auf Sie angewiesen. Ein stabiles Verhältnis ist also für beide Seiten wesentlich. Nicht zuletzt, da Sie als Referent, Kurs- oder Seminarleiter wesentlich das Image einer Volkshochschule prägen.
VHS-Programm
Gewinne sollen Volkshochschulen nicht erwirtschaften. Doch das Kostendeckungsprinzip einzuhalten. So gibt es ständig ausgebuchte Evergreens unter den Veranstaltungen wie "Malen" oder "Bauchtanz" und Angebote im Gesundheits- oder Sprachenbereich. Ohne ein Ohr für Zeitgeistiges geht es jedoch nicht: Zurzeit sind Erziehungsthemen in; auch "Pilates" oder das Thema "Casting" sind en vogue. Für neue und originelle Themen sind Fachbereichsleiter dankbar und gelegentlich - kostenbezogen - auch risikofreudig.

Zwei Anmerkungen:
1. Nicht alle Dozenten an der vhs sind Freiberufler. Die Tätigkeit könnte auch gewerblich sein. Hier bitte die einschlägigen Infos zur Abgrenzung von Freien Berufen (§18 EStG) und gewerblichen Tätigkeiten beachten. (Freiberufler ist nicht gleich freier Mitarbeiter!)
2. Die Honorare der vhs sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. D.h. vom Honorar muss man noch die USt abziehen und an das FA abführen, wenn man nicht die Kleinunternehmeregelung hat.