Freiberufler vs. GmbH

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 21. Mai 2012
5
(2)
Beitrag bewerten
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Vom Freiberufler zum GmbH-Geschäftsführer - Praxisbeispiel

Christian S. und Sabine R. sind Dipl.-Ingenieure. Beide kennen sich seit dem Studium und haben viele Jahre als Freiberufler ihr eigenes Ingenieur-Büro geführt. Schon häufig haben sie auch in verschiedenen Projekten rund um die energieeffiziente Planung und Sanierung von Gebäuden zusammengearbeitet und sich hervorragend ergänzt. Die Nachfragen in diesem Bereich wurden mit der Zeit immer mehr. Immer häufiger ergab sich somit auch die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit, sodass die bisherige Form der Kooperation einer Überprüfung bedurfte.

"Wir haben uns gefragt, ob es wirklich die optimale Lösung ist, weiterhin einerseits allein und freiberuflich ein Büro zu führen und andererseits projektbezogen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen zu arbeiten," erzählt Sabine R. "Es war auch nicht immer ganz einfach, z.B. die anfallenden Kosten eindeutig dem gemeinsamen Projekt bzw. der einzelnen Tätigkeit zuzuordnen und immer häufiger waren wir auch in Fragen der Haftung verunsichert." ergänzt Christian S.

So wie Christian S. und Sabine R. geht es vielen Freiberuflern. Zahlreiche "Freiberufler-GmbH's" werden gegründet im unmittelbaren Zusammenhang mit der dauerhaften Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partnern.

Die beiden Ingenieure waren nicht sicher, wie es weitergehen sollte: wie bisher, Zusammenarbeit in einer Bürogemeinschaft, Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft oder besser einer GmbH?

Sie haben daraufhin sowohl eine Rechts- als auch eine Steuerberatung in Anspruch genommen. Nach gründlicher Überlegung haben sie sich schließlich dazu entschlossen, die aufgezeigten, zu erwartenden, steuerlichen Nachteile in Kauf zu nehmen und eine GmbH zu gründen.

Christian S. führt die ausschlaggebenden Gründe auf:

  • Klare Strukturen, Zuständigkeiten und vertragliche Regelungen im Rahmen einer GmbH (Anmerkung: diese kann und sollte man natürlich auch sonst schaffen),

  • Haftungsbeschränkung und im Schadensfall vermutlich weniger Probleme bei der Beweisführung, welcher Partner wofür zuständig war, weil die GmbH als juristische Person Vertragspartner ist,

  • die Möglichkeit, weitere Partner unabhängig von ihrem Beruf aufzunehmen sowie

  • die Möglichkeit, einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen.

Auch Sabine R. hält diese Entscheidung für richtig, gibt aber auch zu bedenken:

"Man muss ganz klar sagen: Das war unsere Entscheidung und für uns war und ist sie richtig. Wer andere Prioritäten setzt, kommt wohl auch zu anderen Entscheidungen. Wäre die finanzielle Seite für uns das Wichtigste gewesen, hätten wir uns eher für die dauerhafte Zusammenarbeit im Rahmen einer GbR entscheiden. Wie Christian schon gesagt hat, war das aber nicht der Punkt und deshalb haben wir uns für die GmbH entschieden."

Der Aussage kann man nur zustimmen. Die richtige Entscheidung kann stets nur eine Einzelfallentscheidung sein unter Berücksichtigung der persönlichen Situation.