"Designer-GmbH" - um KSK-Abgabepflicht zu entgehen?
Die Künstlersozialabgabe gibt es seit 1983. Seit dieser Zeit sind selbstständige Künstler und Publizisten bei Vorliegen der Voraussetzungen ähnlich wie Arbeitnehmer in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie werden aufgrund ihrer Stellung und des Einkommens als ähnlich schutzbedürftig wie ein Arbeitnehmer angesehen. Im Gegensatz zu anderen Selbständigen müssen sie daher wie ein Arbeitnehmer auch nur die Hälfte ihrer Versicherungsbeiträge selbst tragen. Die andere Hälfte wird durch den Bund und die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Versicherten tragen also 50 Prozent der Kosten, der Bund übernimmt 20 Prozent und die verbleibenden 30 Prozent zahlen die abgabepflichtigen Unternehmen. Das sind Unternehmen, die - vereinfacht ausgedrückt - Künstler und/oder Publizisten nicht nur gelegentlich beauftragen bzw. Werke von ihnen erwerben, z. B. für Veranstaltungen oder eigene Werbezwecke (vgl. auch Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Diese Unternehmen nennt man auch "Verwerter".
Obwohl es diese Abgabe schon so lange gibt und die Beauftragung von Künstlern gang und gäbe ist (z. B. für die Gestaltung von Broschüren etc.), ist die Künstlersozialabgabe für viele Unternehmen immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Es kursieren zu diesem Thema viele Fehlinformationen und Halbwahrheiten - zum Teil mit nicht unerheblichen Folgen für Künstler, Publizisten aber auch Verwerter.
Auszug aus einer Information der Künstlersozialkasse:
"... aufgrund von Beratungsgesprächen wissen wir, dass selbstständigen Künstlern und Publizisten neuerdings in zunehmendem Maße von ihren Auftraggebern die Gründung einer GmbH empfohlen wird. Mitunter wird sogar Druck ausgeübt - etwa mit der Ankündigung, dass GmbHs bei der Auftragsvergabe künftig bevorzugt werden sollen. Begründet wird dies gelegentlich mit dem im Juni 2007 in Kraft getretenen "Dritten Änderungsgesetz zum Künstlersozialversicherungsgesetz". Diese Gesetzesänderung bringe für die Unternehmen eine neue Abgabenbelastung (Künstlersozialabgabe) mit sich, und die Beauftragung von GmbHs anstelle von selbständigen Künstlerinnen und Publizisten sei ein geeignetes Mittel, um dieser Abgabenbelastung zu entgehen." (Quelle: Künstlersozialkasse)
Bis zum Jahr 2007 war die "Künstlersozialkasse" für die meisten Unternehmen kein Thema von besonderem Interesse, obwohl es viele anging und -geht. Dies hat sich jedoch geändert. Die Künstlersozialabgabe ist seit etwa Mitte 2007 ein viel diskutiertes Thema. Was ist passiert?
Im Grunde nicht viel. Es hat lediglich eine Änderung von Zuständigkeiten gegeben. Seit dem 15.06.2007 ist neben der Künstlersozialkasse auch die personell besser ausgestattete Deutsche Rentenversicherung verpflichtet, die korrekte Entrichtung der Künstlersozialabgabe zu prüfen. Sie ist z.B. im Rahmen von "... Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern für die Überwachung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig." (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Außerdem obliegt ihr die Erfassung künstlersozialabgabepflichtiger Unternehmen. Die rund 3.600 Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung haben schon vorher turnusmäßig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge überprüft und prüfen mittlerweile in diesem Rahmen auch die Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Hierüber sind die Arbeitgeber informiert und ganz offensichtlich für das Thema sensibilisiert worden. Für die Überprüfung bei Unternehmen ohne Beschäftigte, die also keine Arbeitgeber sind, ist die Künstlersozialkasse zuständig.
Es gibt also entgegen der weit verbreiteten Meinung keine neuen Pflichten oder zusätzliche finanzielle Belastungen für Unternehmen. Lediglich die Wahrscheinlichkeit steigt, dass mehr Abgabepflichtige erfasst werden, auch solche, die aus Unkenntnis oder bewusst ihrer Pflicht zur Zahlung vorher nicht nachgekommen sind. Die gesamte Abgabenlast wird damit auf mehr Schultern und gerechter verteilt, was sich wiederum auf den Abgabesatz positiv auswirkt. Immer wieder kritisiert wird die Abgabe an sich und speziell auch die Neuregelung zur Erfassung und Überprüfung seitens der Wirtschaft.
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