Freiberufler vs. GmbH

Von: Sandra Bonnemeier
Stand: 21. Mai 2012
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Freier Beruf vs. GmbH: Die jeweiligen Vorteile im Überblick

Nachfolgend werden die wesentlichen Vorteile beider Möglichkeiten dargestellt. Auf die gesonderte Auflistung der Nachteile wird verzichtet, da im Grunde die Vorteile der Freien Berufe mit den jeweiligen Nachteilen der GmbH korrespondieren. Der unbürokratischen Möglichkeit der Existenzgründung in einem Freien Beruf steht also z. B. der deutlich höhere Gründungsaufwand bei der GmbH gegenüber (z. B. durch die erforderliche notarielle Beurkundung).

Es gilt die Annahme, dass es keine Partner bei der Selbstständigkeit gibt. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, gibt es hier also nur die Wahl zwischen einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer "klassischen" GmbH.

Wesentliche Vorteile Freier Berufe

  • sehr unbürokratische Möglichkeit, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen und auszuüben,

  • kaum Gründungsformalitäten,

  • äußerst geringe Gründungskosten,

  • kein Mindestkapital vorgeschrieben,

  • maximaler Handlungs- und Gestaltungsspielraum,

  • sehr flexibel, weil Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen unbürokratisch möglich,

  • vereinfachte Rechnungslegung (Einnahme-/Überschußrechnung statt kaufmännischer Buchführung),

  • (wahrscheinlich) geringere Kosten für Fremddienstleistungen (Hier wird unterstellt, dass die Einnahme-/Überschussrechnung im Wesentlichen selbst erstellt wird, während für die kaufmännische Buchführung meist ein externer Dienstleister - ein Steuerberater und/oder selbstständiger Bilanzbuchhalter - benötigt wird.),

  • Keine Publizitätspflichten wie eine Kapitalgesellschaft (somit geringere Kosten, geringerer Arbeitsaufwand),

  • mitunter (personenabhängig) größere Kreditwürdigkeit wegen der persönlichen Haftung.

  • Freiberufler unterliegen nicht den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und

  • Freiberufler müssen für die Gewinne aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit keine Gewerbesteuer zahlen (bei der GmbH besteht die Gewerbesteuerpflicht ab dem 1. Euro Gewerbeertrag).

Wesentliche Vorteile der GmbH

  • Grundsätzliche Haftungsbeschränkung auf das Haftungskapital,

  • Insolvenz des Unternehmens grundsätzlich möglich, ohne das Privatvermögen in Mitleidenschaft zu ziehen (andererseits kann aber auch rascher ein Insolvenzgrund vorliegen),

  • eigene Rechtsfähigkeit, d. h. die GmbH selbst kann Träger von Rechten und Pflichten sein.

  • Es kann ein Fremdgeschäftsführer bestellt werden, was z. B. hilfreich sein kann bei einer Nachfolgeregelung.

Auf den ersten Blick scheinen also rein quantitativ die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit zu überwiegen. Allerdings kommt es stark auf die individuelle Situation sowie die eigenen Ziele und Prioritäten an.

Mitunter werden auch steuerliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten als Vorteil einer GmbH angeführt. Z. B. kann das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Aber Achtung! Eine Umwandlung der Rechtsform in eine GmbH kann sinnvoll sein, aber auch das genaue Gegenteil ist möglich - je nach Situation und den persönlichen Umständen. In aller Regel dürfte es zu einer steuerlichen Mehrbelastung kommen, wenn ein Freiberufler seinen Status aufgibt und eine GmbH gründet.

Praxisbeispiel

Klaus V. ist als Kunsthandwerker tätig und hat sein Atelier zunächst freiberuflich geführt. Das Einkommen ist, gemessen an dem Arbeitseinsatz, nicht besonders hoch, reicht aber zum Leben und für ein paar Extras. Außerdem liebt Klaus V. seinen Beruf.

In Gesprächen mit befreundeten Unternehmern wurde ihm immer wieder dazu geraten, doch "ein richtiges" Unternehmen zu gründen - eine GmbH. Neben den steuerlichen Vorteilen, den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und den viel geringeren Haftungsrisiken würde das doch auch gleich einen viel professionelleren Eindruck bei potenziellen Kunden hinterlassen, so die gut gemeinten Ratschläge.

Irgendwann setzte Klaus V. den freundschaftlichen Rat um und gründete eine GmbH.

Statt der erwarteten Vorteile hatte er jedoch schon bald das Nachsehen.

Zwar konnte er sein Geschäftsführergehalt z. B. fortan gewinnmindernd (für die GmbH) als Aufwand buchen, aber unter dem Strich war die Umwandlung aus finanzieller Sicht ein schlechtes Geschäft.

Musste Klaus V. als Freiberufler nur seine Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen, war nun die Summe aller zu entrichtenden Steuern (inkl. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) um mehr als 4.000 Euro im Jahr höher als vorher. Seine Buchführung konnte er nicht mehr selbst erledigen, sodass für den Steuerberater zusätzlich fast 2.000 Euro anfielen.

Auch an den bürokratischen Aufwand, den der Rechtsformwechsel mit sich bringt (Information von Vertragspartnern, ggf. Änderung von Versicherungsverträgen und Aushandeln neuer Konditionen mit der Hausbank etc.) hat Klaus V. vorher im Traum nicht gedacht. Hinzu kam, dass das Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschüttet werden durfte. Was dies in der Praxis bedeutet, wurde Klaus V. erst klar, als eine größere private Investition erforderlich wurde und das Geld dafür nicht vorhanden war. Es war zwar in der GmbH vorhanden, aber nur als Stammkapital. Somit stand das Kapital der juristischen Person, der GmbH, der Privatperson Klaus V. in dem Moment nicht mehr zur Verfügung.

Die GmbH existiert mittlerweile nicht mehr. Klaus V. ist wieder freiberuflich tätig. Natürlich war auch die erneute Umwandlung wieder mit nicht zu unterschätzendem Aufwand und Kosten verbunden. Sein persönliches Fazit: "Außer Spesen nichts gewesen."

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, nicht auf pauschale Aussagen zu vertrauen, sondern immer die individuelle Situation zu betrachten und ggf. kompetenten Rat einzuholen.

Keine Rechtsform ist ohne Haftungsrisiken

Das Gleiche gilt für die vermeintliche Sicherheit, welche die Haftungsbeschränkung bietet. Die Haftung bei einer GmbH erstreckt sich zwar grundsätzlich nicht auf das Privatvermögen, aber das Thema "Geschäftsführerhaftung" ist nicht zu unterschätzen. Für seine Fehler kann der Geschäftsführer durchaus mit seinem Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Und gravierende Fehler sind auch bei größter Sorgfalt schnell passiert, wenn man die umfangreichen Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers nicht genau kennt. Mitunter reicht es z. B. schon, in bestimmten Situationen den "falschen" Lieferanten zuerst zu bezahlen, um in die Gefahr einer persönlichen Haftung zu geraten.

Bei einer GmbH-Geschäftsführung belasten sich viele Unternehmer - vor allem Existenzgründer - mit Problemen, von denen sie vorher noch nicht einmal geahnt haben, dass es sie gibt. Mehr im Beitrag "Geschäftsführer-Haftung bei GmbH und UG".

Andererseits ist die persönliche Haftung eines Freiberuflers gar nicht so dramatisch, wenn einige Punkte beachtet werden, die für jeden selbstständig Tätigen selbstverständlich sein sollten:

  • stets nur gut informiert gründen,

  • das Wissen um die eigenen Rechte und Pflichten auf aktuellem Stand halten,

  • stets sorgfältig arbeiten und

  • für einen angemessenen Versicherungsschutz sorgen.

Der letzte Punkt sollte auf jeden Fall eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung beinhalten.

Für einige Freie Berufe ist dies ohnehin Pflicht. Ein Rechtsanwalt bekommt z.B. keine Zulassung ohne den Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung entbindet natürlich niemanden von seinen Sorgfaltspflichten. Allerdings ist in dem oftmals turbulenten und anstrengenden Berufsleben niemand hundertprozentig vor Fehlern gefeit. Deshalb ist der Abschluss einer guten Berufshaftpflichtversicherung in den meisten Fällen mindestens empfehlenswert und oftmals sogar existenziell wichtig. Dies ist in Bereichen der Fall, wo Risiken auftreten können, deren Eintritt und Regulierung die wirtschaftliche Existenz vernichten würde (Personenschäden, hohe Vermögensschäden etc.). Die häufige Frage nach den Kosten einer solchen Versicherung kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, weil die Kosten so unterschiedlich sind wie die individuellen Haftungsrisiken. Eine Rolle spielt z.B. oft die persönliche Qualifikation (je besser ausgebildet umso geringer die Fehlergefahr), die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern oder Kooperationspartnern und viele andere Faktoren.

Eine sorgfältige Risiko- und Situationsanalyse durch einen kompetenten und möglichst unabhängigen Berater sollte darum dem Abschluss der Versicherung vorangehen, damit im "Fall der Fälle" die Versicherung auch zahlt und nicht dem Schaden noch ein zermürbender und teurer Rechtsstreit folgt.