Privatunterricht: Praxistipps zu selbst organisiertem Einzel- oder Gruppenunterricht
Zahlungsweise: Wie Sie an Ihr Geld kommen
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Für fortlaufenden Unterricht empfehle ich die wunderbare Formulierung "Jahresentgelt in 12 Raten" - also kein Stundenhonorar. Der Vorteil sind die durchgehenden Einnahmen - so schaffen Sie es, auch in den Ferien Geld zu erhalten.
Das dazu passende und einzig sinnvolle System, an Ihr Geld zu kommen, ist die Einzugsermächtigung. Auch wenn Ihnen das erst mal Arbeit macht und Ihre Bank vielleicht sogar Gebühren haben will und sonst keiner Ihrer Konkurrenten das so macht: Alles andere an Zahlungsformen, wie Barzahlung, Schecks oder Überweisung, ist vielleicht ziemlich gängig, aber überhaupt nicht empfehlenswert. Das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) macht die meisten finanziellen Konflikte unnötig, die sonst unausweichlich sind.
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Bei Wochenendkursen o. ä. empfehle ich, in den Text für die Anmeldung aufzunehmen, dass die Anmeldung nur nach Zahlungseingang wirksam wird. Aber geben Sie nicht schon direkt Ihr Konto an, so könnte es ja passieren, dass sonst mehr Teilnehmer Gebühren überweisen, als Sie Plätze anbieten können.
Nach der Anmeldung bekommt der Teilnehmer eine Bestätigung - z. B. per E-Mail - mit dem erneuten Hinweis, dass die Anmeldung nur nach Zahlungseingang wirksam wird. Und um das Ganze perfekt zu machen, bekommt der Teilnehmer nach Zahlungseingang eine Bestätigung oder Quittung.
Probezeit, Stornos und Fehlzeiten
Bei fortlaufendem Unterricht ist eine kostenlose Probezeit meiner Meinung nach durchaus sinnvoll. Und am Ende der Probezeit muss der Vertrag auch kündbar sein.
Bei Fehlen oder Krankheit eines Schülers tendiere ich eher zu einer harten, aber klaren Linie: Auch dann muss gezahlt werden. Sie können ihm ja trotzdem im plausiblen Einzelfall großzügig entgegenkommen, indem Sie anbieten, die Stunden nachzuholen, etwa zu einer Zeit, in der bei Ihnen sowieso wenig los ist.
Wenn bei Wochenend-Seminaren und ähnlichem ein Teilnehmer seine Anmeldung vor Beginn des Kurses wieder zurückziehen will, sollten Sie nur einen vorher festgelegten Anteil zurücküberweisen. Wie hoch er ist, kann variieren, je nachdem, wann der Teilnehmer gekündigt hat (das muss natürlich vorher mitgeteilt werden). Z. B. so: Wird die Anmeldung zwei Wochen vorher wieder zurückgezogen, erhält der TN 70 Prozent seiner Kursgebühr zurückerstattet. Bei einer Woche vorher sind es 50 Prozent. Bei einem Rücktritt danach gibt es keine Rückerstattung, dafür jedoch eine Gutschrift von 50 Prozent. Die wird auf einen anderen Kurs angerechnet, wenn dieser innerhalb von 12 Monaten gebucht wird."
Für weiteres Entgegenkommen, etwa in Härtefällen, haben Sie ja immer noch Spielraum.
Braucht man Allgemeine Geschäftsbedingungen? Und was sollte man in die AGBs schreiben?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Privatunterricht unbeliebt. Nach Möglichkeit sollten Sie also darauf verzichten. Andererseits: Wenn Sie zu viele Nebenregelungen in den eigentlichen Vertrag packen, ist das auch unschön. Finden Sie für sich einen Kompromiss zwischen meinem Vorschlag für eine Unterrichtsvereinbarung und dem ver.di-Mustervertrag samt AGB.
Eine ausführlichere Antwort auf die Frage nach den AGBs liefert der Beitrag "AGB: Brauche ich welche?"
Haftungsfragen
Eine Gesundheitsbescheinigung und/oder Bestätigung von Haftungspflichten des Schülers bzw. Teilnehmers (bei Minderjährigen der Eltern) ist im Konfliktfall juristisch gesehen nicht viel wert. Lässt ein Schüler etwa den Camcorder eines anderen Schülers fallen, ist ohnehin klar, dass er haftet (sofern er über 7 Jahre alt ist). Wenn durch die Kursteilnehmer etwas zu Bruch gegangen ist, wird das hoffentlich von deren Haftpflichtversicherung getragen. (Allerdings sind geliehene Gegenstände in der Regel von den Versicherungen ausgeschlossen.)
Wenn Sie dagegen eine Schülerin mit einer Tanzübung überanstrengen, haften Sie auf jeden Fall bei Vorsatz (das wäre sogar kriminell) oder grober Fahrlässigkeit; also wenn es etwa keinerlei Aufwärmung gab, der Raum ungeheizt war etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (etwa für den Fall, dass etwas passiert, weil Sie zwischendurch an Ihr Handy gegangen sind) können Sie zwar im Prinzip durch juristisch durchdachte Formulierungen begrenzen. Schön sind solche Klauseln im Kleingedruckten aber nicht. Im Zweifelsfall ist es viel besser, eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Wenn solche Bestätigungen verlangt werden, kann das schnell zu Argwohn bei den Teilnehmern führen. Vielleicht finden Sie eine elegantere Möglichkeit, Ihre Schüler darauf hinzuweisen, dass sie nur gesund zu Ihnen kommen und außerdem lernen sollten, ihre physischen und psychischen Grenzen selbst einzuschätzen. Ein Vorschlag:
"Bitte achten Sie darauf, was Ihnen gut tut und überfordern Sie sich nicht. Ich helfe Ihnen dabei. Wenn Sie sich nicht wohl fühlen, sagen Sie es mir bitte direkt."
Informationen zum Thema Haftung und Schadensersatz liefert der Beitrag "Schadensersatz und Schadensersatzpflicht - wann Sie haften, wann Kunden haften".
Persönlichkeits- und Urheberrechte
Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte Ihrer Schüler sind eine mögliche Ursache für Ärger.
Natürlich dürfen Sie nicht über Ihre Schüler tratschen oder deren Adressen weitergeben. Aber es geht um mehr als um solche Selbstverständlichkeiten: Sie dürfen auch keine Fotos, Filme oder Tonaufnahmen machen ohne Einwilligung der Teilnehmer oder ihrer Erziehungsberechtigten. Und der Film eines Kursteilnehmers darf nicht ungefragt in Ihre Dokumentation des Kurses eingehen.
Wenn es Streit gibt
Bei Streit oder Ärger mit Kursteilnehmern sollten Sie sich deren Kritik in Ruhe anhören und lieber noch mal drüber schlafen, als vorschnell zu reagieren.
Wenn ein Teilnehmer aus begründetem Anlass mit Ihrer Arbeit unzufrieden ist, können Sie ihm eventuell ein Angebot "unter Freunden" machen. Wenn er darauf eingeht, sollten Sie sich schriftlich oder unter Zeugen bestätigen lassen, dass damit nun alles erledigt ist.
Wichtig ist, dass dieser Ärger nicht die Atmosphäre der Arbeit in dem Kurs beeinträchtigt. Bleiben Sie souverän: "Darüber sprechen wir gerne hinterher zu zweit und ausführlich!"
