Praxisleitfaden: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Von: Robert Chromow
Stand: 20. Januar 2011
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Beispiele für die Nutzung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung durch Selbstständige

Arbeitslosengeld für Limited-Gründer-Geschäftsführer

Werner Wagemut war früher bei einer Konzertagentur angestellt und gründete im November 2009 für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Tourneen eine Limited als Alleingesellschafter. Seitdem zahlte er für sich als Limited-Geschäftsführer in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Wegen schlechter Besucherzahlen bei der letzten Tournee muss er im Januar 2011 für die Limited Insolvenz anmelden. Als ihm der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter seinen Geschäftsführer-Job kündigt, kann er sich gleich arbeitslos melden und erhält für die Dauer von bis zu 12 Monaten Arbeitslosengeld, das ihm sein Existenzminimum sichert.

Ohne das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" erhalten beherrschende GmbH-Geschäftsführer und Limited-Direktoren später kein Arbeitslosengeld, da sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Im Insolvenzfall müssen beherrschende GmbH- oder Ltd-Geschäftsführer ohne freiwillige Versicherung entweder von ihren eventuellen Ersparnissen leben oder gleich Arbeitslosengeld II beantragen.

Selbstständiger Programmierer

Bernhard Binär ist seit über 10 Jahren als freier Programmierer tätig und erhält immer wieder gut bezahlte Programmieraufträge. Diese Aufträge sind jedoch meist zeitlich begrenzt. Gleich mit Beginn der freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Februar 2006 wurde er auf Antrag Beitragszahler. Als ihn im Februar 2011 eine Auftragsflaute erwischt, meldet er sich arbeitslos. Bei Lohnsteuerklasse IV, Unterhaltspflicht für ein Kind und Wohnsitz West erhält er jetzt maximal ein Jahr lang monatlich 1.254 Euro Arbeitslosengeld. Schließlich war er im Februar 2011 bereits seit mehr als 24 Monaten Beitragszahler und hat damit Anspruch auf volle zwölf Monate Arbeitslosengeld.

Obwohl er keinen Hochschulabschluss nachweisen kann, berechnet sich die Höhe seines Arbeitslosengeldes nach der höchsten Gruppe (Fachhochschul- bzw. Universitätsabschluss), weil seine tatsächliche Tätigkeit dieser Qualifikation entspricht. Während der Arbeitslosigkeit übernimmt die Arbeitsagentur auch einen Großteil seiner Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit hat Bernhard Binär eine neue, vielversprechende Geschäftsidee: Er stellt einen Antrag auf Gründungszuschuss für Arbeitslose, schreibt einen Businessplan und besorgt sich das positive Gutachten einer fachkundigen Stelle. Nun bewilligt ihm die Arbeitsagentur für neun Monate jeweils 1.554 Euro (entspricht dem Anspruch auf Arbeitslosengeld von 1.254 Euro plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale). Auf diese Weise erhält der Neustarter eine Gründungsförderung von knapp 14.000 Euro. Sofern er am Ende der neunmonatigen Startphase nachweisen kann, dass die dauerhafte Tragfähigkeit seines Vorhabens in Sicht ist, kann die Sozialversicherungspauschale von 300 Euro weitere sechs Monate lang gezahlt werden. Das sind dann noch einmal 1.800 Euro. Die Gesamtleistung (2 Monate Arbeitslosengeld plus komplette Gründungsförderung) beträgt somit rund 18.000 Euro.

Zur Erinnerung: Erworben hat er den Anspruch durch Zahlung von ...

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