Beispiele für die Nutzung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung durch Selbstständige
Arbeitslosengeld für Limited-Gründer-Geschäftsführer
Werner Wagemut war früher bei einer Konzertagentur angestellt und gründete im November 2009 für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Tourneen eine Limited als Alleingesellschafter. Seitdem zahlte er für sich als Limited-Geschäftsführer in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Wegen schlechter Besucherzahlen bei der letzten Tournee muss er im Januar 2011 für die Limited Insolvenz anmelden. Als ihm der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter seinen Geschäftsführer-Job kündigt, kann er sich gleich arbeitslos melden und erhält für die Dauer von bis zu 12 Monaten Arbeitslosengeld, das ihm sein Existenzminimum sichert.
Ohne das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" erhalten beherrschende GmbH-Geschäftsführer und Limited-Direktoren später kein Arbeitslosengeld, da sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Im Insolvenzfall müssen beherrschende GmbH- oder Ltd-Geschäftsführer ohne freiwillige Versicherung entweder von ihren eventuellen Ersparnissen leben oder gleich Arbeitslosengeld II beantragen.
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