Rückmeldung, Kündigung und Entscheidungshilfen
Ende der Arbeitslosigkeit und Rückkehr in die Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können sich jederzeit aus der Arbeitslosigkeit wieder in die Selbstständigkeit abmelden, wenn sie wieder mehr als 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig sind. Selbstständige haben es also weitgehend selbst in der Hand, ob sie arbeitslos gemeldet bleiben oder nicht. Wie hoch der Umsatz und der Gewinn sind, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle: Für die Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III ist allein die Wochenarbeitszeit entscheidend. Die Tätigkeit kann auch ausschließlich aus Akquise oder der Renovierung der Firmenräume bestehen. Arbeitslose müssen der Arbeitsagentur das Überschreiten der Wochenarbeitszeitgrenze unaufgefordert mitteilen.
Wer sich nach einer ersten Phase der Arbeitslosigkeit als Selbstständiger weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern will, sollte gleichzeitig mit der Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit wieder ein "Versicherungspflichtverhältnis" beantragen und mit Beitragszahlungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wieder aufnehmen.
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