Praxisleitfaden: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Von: Robert Chromow
Stand: 20. Januar 2011
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In wenigen Worten: Das Wichtigste zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit einigen Jahren bieten die Arbeitsagenturen Selbstständigen die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Rechtsgrundlage ist der § 28a SGB III: Dort ist das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" geregelt.

Bis Ende 2010 war die Arbeitslosenversicherung für die Mehrheit der Selbstständigen uneingeschränkt empfehlenswert. Aufgrund der schrittweisen Vervierfachung (!) der Beiträge sowie der erschwerten Rückkehr in die Versicherung bei wiederholter Arbeitslosigkeit sollten Sie ab 2011 jedoch sehr gründlich prüfen, ob sich die Versicherung für Sie persönlich lohnt.

Die monatliche Belastung liegt neuerdings in den alten Bundesländern bei 38,33 Euro, in den neuen Ländern bei 33,60 Euro (Stand: 2011). Für das Jahr 2012 ist bereits die nächste Beitragsverdoppelung auf dann (mindestens) 76,65 Euro bzw. 67,20 Euro beschlossen. Die Versicherungsleistungen sind unverändert geblieben: Je nach Qualifikation und Familienstand erwirbt man mit einem Jahresbeitrag von rund 800 Euro bis 900 Euro notfalls einen Arbeitslosengeld-Anspruch von bis zu 1.400 Euro pro Monat! Im Fall anschließender Langzeitarbeitslosigkeit sind auf diese Weise Versicherungsleistungen in einer Gesamthöhe von weit über 15.000 Euro denkbar - bei älteren Arbeitslosen sogar noch deutlich mehr. Selbst ein wiederholter Gründungszuschuss ist nicht ausgeschlossen!

Der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Antragsteller müssen in den 24 Monaten vor der Selbstständigkeit entweder wenigstens 12 Monate lang als pflichtversicherte Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I bezogen haben.

  • Die Selbstständigkeit muss direkt im Anschluss an die Pflichtversicherung oder den ALG-I-Bezug gestartet werden. Achtung: Der Bezug von Arbeitslosengeld II zählt hier nicht.

  • Und schließlich muss der Versicherungsantrag gleich innerhalb der ersten drei Monate nach Gründung gestellt werden: Anderenfalls verfällt die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung!

Der Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur ist schnell gestellt. Sobald der Antrag bewilligt ist und Sie die erforderliche "Anwartschaftszeit" erfüllen (insgesamt 360 Kalendertage Beitragszahlung in den beiden letzten Jahren), haben Sie bei Geschäftsaufgabe oder im Falle einer vorübergehenden Auftragsflaute Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

Und nicht nur das: Zusätzlich können Sie gegebenenfalls bei einem zweiten Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus auch den Gründungszuschuss als steuerfreie Gründungsförderung in Anspruch nehmen. Dessen Höhe berechnet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld.

Auf den nächsten Seiten stellen wir die Zugangsvoraussetzungen und Versicherungskonditionen etwas genauer vor. Außerdem bieten wir Ihnen Entscheidungshilfen, unter welchen Voraussetzungen sich die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Ihrem Fall lohnt und wann nicht.

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