Gehaltsumwandlung und steuerfreie Leistungen

Möglichkeiten und Vorgehensweise. Mit Vertragsmuster zum Download!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 26. März 2010
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Über den Autor: Josef Ellenrieder

bild117272

Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

Beiträge des Autors als Atom-Feed Atom-Feed: Neues von akademie.de

Computer, Kindergartenzuschuss

Gehaltsumwandlung bei privater Nutzung betrieblicher Computer durch Arbeitnehmer

Nachdem ein steuerfreier Arbeitgeberersatz nach der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 45 EStG bei einem leihweise zur häuslichen Nutzung überlassenen Computer unabhängig davon möglich ist, wie hoch die private Nutzung ist (also auch eine 100%ige Privatnutzung steuerfrei ist) und außerdem die Anzahl und der Wert der überlassenen Geräte keine Rolle spielt, stellt sich die Frage, ob eine Umwandlung von Barlohn in solche steuerfreie Sachbezüge möglich ist.

Die Vorschrift des § 3 Nr. 45 EStG enthält dazu - im Gegensatz zu anderen Steuerbefreiungsvorschriften - keine Einschränkungen. Es ist also nicht so, dass die Sachbezüge im Sinne des § 3 Nr. 45 EStG nur dann steuerfrei sind, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies eröffnet auch hier die Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung.

In der Sozialversicherung wird auch bei einer Änderung des Arbeitsvertrags die Barlohnminderung nur dann nicht anerkannt, wenn der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Barlohn und Sachbezug hat.

Steuerfreier Kindergartenzuschuss

Erbringt der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen zur Unterbringung und Betreuung (einschließlich Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, so unterliegen diese Zuwendungen regelmäßig nicht dem Lohnsteuerabzug und somit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber kann Bar- oder Sachleistungen sowohl für die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten gewähren. Zu den vergleichbaren Einrichtungen zählen insbesondere:

  • Schulkindergärten,

  • Kindertagesstätten,

  • Kinderkrippen,

  • Tages- und Wochenmütter sowie

  • Ganztagspflegestellen.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Was ist möglich ? bin Steuerklasse 5, habe die Möglichkeit mehr zu arbeiten, aber die Abzüge treiben mir sprichwörtlich die Tränen in die Augen. Kann ich mein neues Auto vom Chef finanzieren lassen ? Bruttoarbeitslohn 1600,- € Steuerklasse VI, Finanzierungrate des Autos 450,- €. Vielen lieben Dank fürs beantworten - C. Umlauft

Guten Tag,

Ihre obigen Angaben sind widersprüchlich: Steuerklasse 5 oder 6?

Trotzdem gibt es keine Gehaltsumwandlung zur Finanzierung eines Autos. Dies ist nur möglich bei folgenden Themen:

- Kindergartenzuschuss
- Fahrkostenzuschuss
- Computernutzung
- Altersversorgung
- Direktversicherung etc.

Warum haben Sie Steuerklasse 6? Zweite Lohnsteuerkarte? Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.600 Euro sollte man keine Finanzierung in Höhe von 450 Euro eingehen!

Besten Gruß
Ellenrieder