Gehaltsumwandlung und steuerfreie Leistungen

Möglichkeiten und Vorgehensweise. Mit Vertragsmuster zum Download!

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 26. März 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Sachbezüge

Durch eine Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei einer Gehaltsumwandlung wird steuerpflichtiger Barlohn durch steuerpflichtigen Sachlohn ersetzt. Steuerfrei sind bestimmte Zuwendungen jedoch nur dann, wenn die Zuwendung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Wir erläutern Möglichkeiten und Vorgehensweise. Ein Vertragsmuster zur Gehaltsumwandlung steht zum Download bereit.

Ein Umwandlungsverbot gilt nur für die Umwandlung von laufendem Barlohn und von einmaligen Bezügen, auf die der Arbeitnehmer einen vertraglichen oder durch Betriebsvereinbarung bzw. -übung abgesicherten Anspruch hat. Ist dagegen noch kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung (z.B. das Weihnachtsgeld) entstanden, so kann diese Sonderzahlung durchaus in eine steuerfreie Leistung umgewandelt werden.

Gehaltsumwandlung

Durch eine Gehaltsumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Diese sogenannte Gehaltsumwandlung hat deshalb große Bedeutung, weil sie für pauschal mit 20% versteuerte Beiträge zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Gruppenunfallversicherung ausdrücklich zugelassen ist. Darüber hinaus besitzt der Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sogar einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung von Barlohn in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung.

Für eine Gehaltsumwandlung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Umwandlung von Barlohn in einen Sachbezug,

  • Umwandlung von Barlohn in später zufließenden Versorgungslohn (Zuflussverlagerung mit der Folge einer nachgelagerten Besteuerung),

  • Umwandlung von steuerpflichtigem Barlohn in eine steuerfreie oder zumindest pauschal besteuerte Lohnform (Gehaltsumwandlung im engeren Sinne).

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Was ist möglich ? bin Steuerklasse 5, habe die Möglichkeit mehr zu arbeiten, aber die Abzüge treiben mir sprichwörtlich die Tränen in die Augen. Kann ich mein neues Auto vom Chef finanzieren lassen ? Bruttoarbeitslohn 1600,- € Steuerklasse VI, Finanzierungrate des Autos 450,- €. Vielen lieben Dank fürs beantworten - C. Umlauft

Guten Tag,

Ihre obigen Angaben sind widersprüchlich: Steuerklasse 5 oder 6?

Trotzdem gibt es keine Gehaltsumwandlung zur Finanzierung eines Autos. Dies ist nur möglich bei folgenden Themen:

- Kindergartenzuschuss
- Fahrkostenzuschuss
- Computernutzung
- Altersversorgung
- Direktversicherung etc.

Warum haben Sie Steuerklasse 6? Zweite Lohnsteuerkarte? Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.600 Euro sollte man keine Finanzierung in Höhe von 450 Euro eingehen!

Besten Gruß
Ellenrieder