Rechtliche Rahmenbedingungen: Fotorecht für den Alltag
Ihre Rechte als Fotograf – das Urheberrecht
Es gibt aber nicht nur Rechte anderer, die Sie beachten müssen, natürlich haben Sie auch als Fotograf Rechte, die gesetzlich geschützt sind. Jedes Bild, das eine gewissen Schöpfungshöhe erreicht, ist ein geistige Schöpfung und damit urheberrechtlich als Lichtbildwerk geschützt. Ob ein Bild als Schnappschuss gilt oder die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, hängt natürlich davon ab, wie gut das Bild ist. Dazu zählt aber nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Idee. Als Leitfaden kann folgendes dienen:
Machen Sie ein Bild nach bestimmten Vorgaben und sind diese Vorgaben so eng, dass zehn Fotografen mit den gleichen Vorgaben auch zum gleichen Ergebnis kämen, ist das Bild sicherlich nicht als Kunstwerk anzusehen.
Kommen die zehn Fotografen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen, ist jedes Bild ein individuelles geistiges Werk und damit geschützt.
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