Was lässt sich womit verdienen?
Lizenzgebühren in Theorie und Praxis
„Bilder verkaufen“ bedeutet nicht, dass Sie die Bilddateien wie Waren an den Kunden abgeben, sondern vor allem, dass Sie die digitale Datei abgeben und eine Nutzungslizenz an den Käufer verkaufen.
Achtung
Dieser kleine Unterschied ist nicht nur rechtlich, sondern (in Deutschland) auch steuerrechtlich relevant. Verkaufen Sie nämlich Bilder in Form von Abzügen, Postern etc., also als reale Ware, dann entfallen darauf 19 % MwSt. Veräußern Sie lediglich Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken (wie dies bei Fotos im Allgemeinen der Fall ist), entfällt auf den Umsatz nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Darüber hinaus können Sie den Verkauf von physischen Bildern nur „gewerblich“ ausüben. Das heißt, Sie müssen ein Gewerbe anmelden und können dies nicht freiberuflich tun. Das führt in der Folge dazu, dass die Umsätze auch der Gewerbesteuer unterliegen. Sie sollten also auf jeden Fall auch darauf achten, wenn Sie selbst Rechnungen für den Verkauf von Nutzungsrechten in Form von Nutzungslizenzen schreiben, dass dort eindeutig hervorgeht, dass nicht das Bild, sondern die Nutzungsrechte veräußert werden.
Sie verkaufen also im Allgemeinen Nutzungsrechte in Form von Lizenzen an Ihre Kunden. Diese zahlen also für die Nutzung der digitalen Datei. Verkaufen Sie Ihre Bilder über Bildagenturen, schließen diese dazu entweder im eigenen oder in Ihrem Namen einen Lizenzvertrag mit den Käufern ab. Dessen Inhalt regelt dann, wie der Käufer das Bild nutzen darf. Sie erklären sich lediglich über das Einstellen der Bilder in die Bildagentur und/oder durch explizite Zustimmung zu den AGBs mit dem Inhalt der gewährten Lizenzverträge einverstanden. Sie haben also wenig Einfluss auf den Inhalt der Lizenzverträge. Im Allgemeinen enthalten diese aber folgende Regelungen:
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