Nebenjob Stockfotografie: Geld verdienen mit Fotos und anderen Bildern

Von: Helma Spona
Stand: 4. Januar 2012
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Rechtliche Rahmenbedingungen: Fotorecht für den Alltag

Marken- und Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte

Marken- und Urheberrechte sowie Geschmacksmusterschutz können Sie in aller Regel nicht dadurch verletzen, dass Sie ein Bild davon machen, wohl aber, wenn Sie es kommerziell verwerten oder wenn es in der Werbung für Zwecke eingesetzt wird, die dem Markenimage schaden. Dazu ein Beispiel: Wenn Sie ein Foto haben, auf dem dick und fett das Windows-Logo sichtbar ist, weil bspw. auf dem Laptop-Bildschirm der Startbildschirm von Windows XP zu sehen ist. Dann ist das Foto allein nicht das Problem. Wenn aber ein Kunde das Foto erwirbt, es eventuell verfremdet und damit für Mac- oder Unix-Systeme wirbt, könnte Microsoft böse werden. Das Problem ist, Sie haben damit zwar die Markenrechte nicht verletzt, aber in den AGBs der meisten Bildagenturen wird den Kunden zugesichert, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, das sie also auch für Werbezwecke verwendet werden können. Der Kunde kann im Zweifelsfall die Agentur in Regress nehmen und die wiederum Sie, weil Sie mit dem Upload den AGBs der Agentur zugestimmt haben und dort in aller Regel drin steht, dass Sie überhaupt nur Bilder hochladen dürfen, die frei von Rechten Dritter sind. Das ist das eigentliche Problem. Desweiteren ist es natürlich so, dass das Windows-Logo vielleicht nicht als Marke, aber als Geschmacksmuster geschützt ist und dann würde schon das Foto selbst, unabhängig von dessen Verwendung und Manipulation, den Geschmacksmusterschutz verletzen.

Auch Fotografien von Objekten, deren Design geschützt ist, dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers kommerziell verwerten. Dazu gehört bspw. der Triebwagen des ICE sowie einige Geschirrserien von Villeroy & Boch, was sicherlich für die Food-Fotografie von Bedeutung ist, aber auch zahlreiche Alltagsgegenstände, denen man das leider nicht ansieht.

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