Nebenjob Stockfotografie: Geld verdienen mit Fotos und anderen Bildern

Von: Helma Spona
Stand: 4. Januar 2012
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Rechtliche Rahmenbedingungen: Fotorecht für den Alltag

Steuer- und Sozialrecht

Und eine “gute” Nachricht zum Abschluss: Natürlich müssen Sie eigentlich auch Ihre Einnahmen aus den Bildern versteuern. Solange sich Ihre Bildverkäufe aber gerade am Anfang noch in dem Bereich bewegen, wo die auflaufenden Kosten nicht wesentlich überschritten werden, ist das natürlich kein Problem. Wo nichts übrig bleibt, ist auch nichts zu versteuern und das Finanzamt wird dies als “Liebhaberei” verbuchen. Aber das Blatt kann sich schnell wenden und wenn Ihre Verkäufe mehr werden, sollten Sie darauf vorbereitet sein.

Falls das Finanzamt sich meldet

Für den Fall, dass das Finanzamt - aus welchen Gründen auch immer - schon auf Sie aufmerksam wird, bevor Sie sich beim Finanzamt gemeldet haben, sollten Sie jederzeit belegen können, dass Sie “noch” keine nennenswerten Gewinne erwirtschaften. Heben Sie daher alle Rechnungen Ihres Providers, alle Rechnungen von Objektiven, Kamera etc. auf, damit Sie jederzeit die Kosten den Einnahmen gegenüberstellen können. Wenn die Einnahmen dann steigen, sollten Sie rechtzeitig einen Steuerberater aufsuchen und sich beraten lassen.

Sozialversicherungspflichtig ist eine Nebentätigkeit mit dem Verkauf von Bildern nicht, denn es handelt sich um eine Tätigkeit, die freiberuflich ausgeführt werden kann. Wenn Sie hauptberuflich aber einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, kann es sein, dass ab einer bestimmte Höhe des Zuverdienstes auf den Gewinn durch die Bildverkäufe zumindest Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind. Auch hier sollten Sie sich bei steigenden Einnahmen erkundigen.

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