Checkliste: Der Weg zur gemeinnützigen GmbH
Klären Sie zunächst das Projekt ab, für das eine gGmbH in Frage käme. Wägen Sie die Vorteile (straffere Organisation, bessere wirtschaftliche Positionierung usw.) gegen die Nachteile (finanzieller Aufwand, teilweise Entkräftung der Vereinsmitglieder usw.) gegeneinander ab. Je nach Größenordnung empfiehlt es sich, hier einen Unternehmensberater einzuschalten.
Prüfen Sie, ob die finanziellen Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH aus eigenen Mitteln oder unter Einbeziehung Dritter möglich ist. Sollen Dritte hinzugezogen werden, klären Sie, wer Gesellschafter werden soll und ob diese (eventuell juristische) Person dies will. Außerdem legen Sie fest, mit welchem Anteil sich diese Person beteiligt (wichtig wegen der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung).
Klären Sie im Vorfeld die Frage der Geschäftsführung (Wer soll diese Funktion übernehmen? Darf derjenige überhaupt Geschäftsführer werden oder liegen Versagensgründe vor?)
Überlegen Sie sich schon jetzt einen möglichst öffentlichkeitswirksamen Namen und prüfen Sie, ob dieser überhaupt für eine GmbH verwandt werden kann.
Klären Sie, ob neben den Pflichtorganen (Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung) weitere Organe (Aufsichtsrat, Beirat) installiert werden und welche Funktionen diese übernehmen sollen.
Prüfen Sie, ob rechtliche oder satzungsbedingte Faktoren gegen eine Gründung sprechen.
Falls die Satzung die Gründung einer GmbH ausschließt, führen Sie bei der Mitgliederversammlung einen Beschluss zur Änderung der Satzung herbei. Außerdem muss die Mitgliederversammlung den Vorstand beauftragen, eine GmbH zu gründen.
Beschlussfassung über die Prüfung und Vorbereitung einer GmbH-Gründung
Wählen Sie einen Notar aus, der die Gründung der GmbH begleitet.
Entwerfen Sie den Gesellschaftervertrag und einen Geschäftsplan für die GmbH.
Klären Sie, ob der Gesellschaftervertrag und der Geschäftsplan von Finanz- und Genehmigungsbehörden, Sozialversicherungsträgern und anderen Partnern akzeptiert wird.
Fassen Sie als Vorstand den Beschluss, die GmbH zu gründen.
Führen Sie die Gründungsversammlung mit Bestellung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer durch.
Veranlassen Sie die Anmeldung und Eintragung beim Handelsregister.
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