Gemeinnützige GmbH oder gemeinnütziger Verein - welche Rechtsform für welchen Zweck?

Von: Hartmut Fischer
Stand: 3. Mai 2011
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GmbH und gGmbH allgemein

Gesellschafter statt Mitglieder

Im Verein sucht man immer nach neuen Mitgliedern. Ein stetiges Kommen und Gehen der Vereinsmitglieder gehört hier zum Alltag, da die Mitgliedschaft fast immer ohne große Probleme beantragt und beendet werden kann. Die Mitgliedschaft im Verein darf auch aus vereinsrechtlichen Gründen nicht von hohen Zahlungen des Mitgliedes abhängig gemacht werden, da dadurch die Gemeinnützigkeit gefährdet wird.

Bei einer GmbH sieht das ganz anders aus. Hier sind die Gesellschafter vergleichbar mit den Mitgliedern eines Vereins. Bei einer GmbH kann man aber nicht einfach eine Beitrittserklärung unterschreiben und wird damit Gesellschafter. Der Gesellschafter muss im Gesellschaftervertrag (auf den wir noch eingehen werden) genannt sein. Dieser Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Darüber hinaus werden die Gesellschafter im Handelsregister eingetragen. Außerdem muss jeder Gesellschafter einen Teil der Stammeinlage einbringen. Die Mindesteinlage pro Gesellschafter beläuft sich zwar juristisch auf nur 250 Euro - in der Praxis sind es aber meist einige Tausend Euro, die der einzelne Gesellschafter aufbringen muss.

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