Gemeinnützige GmbH oder gemeinnütziger Verein - welche Rechtsform für welchen Zweck?

Von: Hartmut Fischer
Stand: 3. Mai 2011
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GmbH und gGmbH allgemein

Haftung: Wer haftet wie?

Häufig wird das Argument ins Feld geführt, dass die Haftungsrisiken einer GmbH geringer seien als bei einem Verein. Das rührt wahrscheinlich daher, dass es sich eben um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Betrachtet man die Haftungsrisiken bei einer gGmbH und einem Verein aber genauer, kommt man zu einem anderen Ergebnis.

Grundsätzlich haben sowohl der Verein als auch die GmbH Haftungsbegrenzungen. Die GmbH haftet zunächst ausschließlich mit dem Einlagekapital (also mindestens 25.000 Euro - auch wenn erst die Hälfte davon eingebracht wurde und auch, wenn die Stammeinlage teilweise über Anlagevermögen - also Sachwerte - erbracht wurde). Gesellschafter und Geschäftsführer sind in diesen Fällen erst mal außen vor.

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