GmbH und gGmbH allgemein
Mitbestimmung
Im Verein ist das fast immer ganz einfach. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme und die Mehrheit entscheidet. Bei einer GmbH sieht das anders aus: Hier sind die Gesellschafterrechte an eine Kapitaleinlage in die Gesellschaft gebunden. Wer also eine Kapitalmehrheit (keine Stimmenmehrheit!) hinter sich bringt, "gewinnt" die Abstimmung. Haben beispielsweise 10 Gesellschafter je 1.000 Euro (= 10.000 Euro) in die Gesellschaft eingebracht und zwei weitere Gesellschafter je 6.000 Euro (= 12.000 Euro), wiegen diese beiden Stimmen mehr als die zehn Stimmen der anderen Gesellschafter.
Die Gesellschafterversammlung (vergleichbar mit der Mitgliederversammlung des Vereins) wählt und kontrolliert den Geschäftsführer der Gesellschaft. Die Kapitalmehrheit gewinnt dadurch einen starken Einfluss auf die Geschäftsführung. Dieses Verfahren mag einem im ersten Moment als sehr "undemokratisch" vorkommen - es garantiert aber letztlich eine straffere Organisation als die des Vereins. Diese straffere Organisation ist gerade bei (finanziell) besonders anspruchsvollen Projekten unvermeidbar.
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