Gemeinnützige GmbH oder gemeinnütziger Verein - welche Rechtsform für welchen Zweck?

Von: Hartmut Fischer
Stand: 3. Mai 2011
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GmbH und gGmbH allgemein

Wirtschaftliche Betätigung: Vorteil GmbH

Ein Verein darf grundsätzlich keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen, wenn er als gemeinnützig anerkannt werden will. Lediglich sogenannte "wirtschaftliche Nebentätigkeiten" sind nach dem Vereinsrecht zugelassen. Das stellt für viele Vereine ein Problem dar, da ihre zentrale Aufgabe letztlich nur durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt werden kann. So muss beispielsweise ein Theater nach kaufmännischen Gesichtspunkten wirtschaftlich geführt werden, wenn es überleben will. Das stellt zunächst kein Problem dar, da es sich hier nachweislich um einen Zweckbetrieb handelt, der steuerlich gemeinnützig privilegiert ist. Allerdings würde eine klare Aussage in der Satzung dazu führen, dass das Registergericht die Eintragung ablehnen würde.

Häufig werden diese Probleme deshalb umgangen, indem man in der Satzung den Zweck des Vereins etwas nebulös umschreibt. Da die Registergerichte keine Nachprüfungen anstellen, ist dies zunächst auch ohne Folgen. Sollte es aber dazu kommen, dass Dritte die Tätigkeit des Vereins beim Registergericht monieren, kann dem betroffenen Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden.

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