Minijob und geringfügige Beschäftigung

Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 19. September 2011
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Ein Minijob bzw. eine geringfügige Beschäftigung ist für viele Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden bei einem Minijob ist dabei gleichgültig und der Arbeitgeber hat lediglich Pauschalbeiträge in Höhe von 30 Prozent abzuführen. Soweit die Theorie.

In der Praxis gibt es jedoch für Arbeitgeber bei einem Minijob einiges zu beachten - wie immer liegt der Teufel im Detail. Wann liegt überhaupt ein Minijob vor? Was ist bei schwankendem Verdienst, Krankheit, Mutterschutz? Wie vertragen sich mehrere Minijobs nebeneinander? Wie werden Sonderzahlungen verrechnet? Was zählt zum Arbeitsentgelt, wann ist die Grenze der Geringfügigkeit erreicht? Wer muss wem was wann wo melden?

Diese und viele andere Fragen zum Thema Minijob und geringfügige Beschäftigung erörtert der vorliegende Praxisratgeber. Anhand zahlreicher Berechnungs- und Fallbeispiele wird die komplexe Materie verständlich auf den Punkt gebracht.

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Auf der Suche nach Infos zu geringfügigen Beschäftigungen bin ich - wie so oft auch bei anderen Themen - bei akademie.de gelandet. Ein sehr gut aufbereiteter und verständlicher Kurs . Danke!