Lohnfortzahlungsversicherung
Allgemeines
Durch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist seit 1.1.2006 die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Mutterschutz neu geregelt worden. Die wichtigsten Neuerungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes sind
die Teilnahme aller Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2)
die Einbeziehung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung der Angestellten im Arbeitsunfähigkeitsfall in das Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen (U1)
die Erweiterung der an den Ausgleichsverfahren teilnehmenden Krankenkassen auf die Ersatz- und Betriebskrankenkassen
die Festschreibung einer einheitlichen Grenze von 30 Arbeitnehmern für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1).
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied