Minijob und geringfügige Beschäftigung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 19. September 2011
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Lohnfortzahlungsversicherung

Allgemeines

Durch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist seit 1.1.2006 die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und beim Mutterschutz neu geregelt worden. Die wichtigsten Neuerungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes sind

  • die Teilnahme aller Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2)

  • die Einbeziehung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung der Angestellten im Arbeitsunfähigkeitsfall in das Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen (U1)

  • die Erweiterung der an den Ausgleichsverfahren teilnehmenden Krankenkassen auf die Ersatz- und Betriebskrankenkassen

  • die Festschreibung einer einheitlichen Grenze von 30 Arbeitnehmern für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1).

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