Minijob und geringfügige Beschäftigung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 19. September 2011
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Kurzfristige Beschäftigungen

Auf ein Jahr befristete Rahmenarbeitsverträge

Die Unterscheidung, ob es sich um eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, ist angesichts der Tatsache, dass für kurzfristige Beschäftigungen keine Pauschalbeiträge zu entrichten sind, von großer Bedeutung. In der Praxis werden deshalb vermehrt Überlegungen angestellt, eine auf Dauer angelegte, regelmäßige Beschäftigung durch Kettenarbeitsverträge in eine kurzfristige Beschäftigung umzuwandeln.

Hierzu ist Folgendes zu bemerken:

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