Minijob und geringfügige Beschäftigung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 19. September 2011
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Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für 400-Euro-Jobs sowie die vollen Rentenversicherungsbeiträge bei einer Option zur Rentenversicherungspflicht sind der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte nachzuweisen, und zwar

  • unter 6.000 Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung,

  • unter 0100 Beitrag zur Rentenversicherung bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit,

  • unter 0500 Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

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