Einführung
Grundlagen
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. Die Arbeitszeit muss jedoch vertraglich vereinbart sein.
Der Arbeitgeber trägt eine Pauschale von 30%, die sich aus 15% Renten- und 13% Krankenversicherungsbeiträgen sowie 2% Pauschsteuer zusammensetzt.
Eine Nebenbeschäftigung bis 400 Euro monatlich bleibt neben der Hauptbeschäftigung anrechnungsfrei.
Für den Beitragseinzug und das Meldeverfahren ist die Bundesknappschaft zuständig. Ab 1.1.2011 beträgt der Umlagesatz für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U 2) 0,14 %.
Allgemeines
Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) ist die Pauschalabgabe für 400-Euro-Jobs auf 30 % erhöht worden. Die Pauschalabgabe für 400-Euro-Jobs in Privathaushalten ist dagegen unverändert bei 12 % geblieben. Hiernach ergibt sich folgende Übersicht:
400-Euro-Job |
pauschaler Beitrag zur RV |
pauschaler Beitrag zur KV |
Pauschalsteuer |
Pauschalabgabe insgesamt |
in Privathaushalten |
5 % |
5 % |
2 % |
12 % |
Außerhalb von Privathaushalten |
15 % |
13 % |
2 % |
30 % |
Die Übersicht zeigt, dass nur die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte außerhalb von Privathaushalten erhöht worden sind und die Pauschalsteuer in Höhe von 2 % (für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag) unverändert geblieben ist.
Die für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geltenden Regelungen sind nachfolgend anhand von Beispielen im Einzelnen erläutert. Die Erläuterungen gelten im Grundsatz auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und vor allem, weil für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten andere Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung gelten, sind im Beitrag "Hausgehilfin" die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten gesondert dargestellt.
Gesondert dargestellt, und zwar im Beitrag "Gleitzone im Niedriglohnbereich" ist auch die Sonderregelung für Beschäftigungsverhältnisse, bei denen der Monatslohn im Bereich von 401 Euro bis 800 Euro liegt.
Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 2 % für "normale" 400-Euro-Jobs ist nachfolgend in den wesentlichen Grundzügen erläutert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind alle steuerlichen Pauschalierungsvorschriften für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte (2 %, 5 %, 20 % und 25 %) im Beitrag "Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte" zusammengefasst dargestellt.
Musterverträge
Für Mitglieder von akademie.de stehen zusätzlich zum Beitrag Musterverträge zum Download bereit:
Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte
Arbeitsvertrag für ein geringfügig entlohntes Arbeitsverhältnis
Download Personalfragebogen und Muster-Arbeitsvertrag (.zip, 41 kB).
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