Auswirkungen von steuerfreiem und pauschal versteuertem Arbeitslohn auf die 400-Euro-Grenze
Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung bei 400-Euro- Jobs
Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis kann grundsätzlich zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs.
In der Sozialversicherung haben Entgeltumwandlungen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zur Folge, dass die verwendeten Entgeltbestandteile - unabhängig von der Höhe des Verdienstes - nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Im Kalenderjahr 2011 sind dies 4 % von 66.000 Euro = 2.640 Euro.
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