Wahl der Rentenversicherungspflicht (sog. Option)
Hinweispflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er die Rentenversicherungspflicht wählen kann.
Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies ggf. zu Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitgeber führen, wenn dadurch Einbußen bei der späteren Rentengewährung (z. B. durch fehlende Beitragszeiten) erfolgen. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Arbeitnehmer schriftlich auf die Möglichkeit des Verzichts hinzuweisen und ihn dies unterschriftlich bestätigen zu lassen. Am einfachsten kann dies im Arbeitsvertrag geschehen. Viele Arbeitgeber verwenden jedoch auch Fragebogen, die einen entsprechenden Hinweis (ggf. mit der entsprechenden Verzichtserklärung) enthalten, und der zusammen mit den anderen Angaben, die der Arbeitnehmer zu machen hat, unterschrieben wird und zu den Lohnunterlagen genommen wird.
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