Wahl der Rentenversicherungspflicht (sog. Option)
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
Für diejenigen Arbeitnehmer, die die Rentenversicherungspflicht gewählt haben, gilt bei niedrigerem Entgelt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 155 Euro monatlich. Das bedeutet, dass als Rentenversicherungsbeitrag derzeit mindestens ein Betrag von (19,9 % von 155 Euro =) 30,85 Euro zu zahlen ist.
Beispiel A
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied