Minijob und geringfügige Beschäftigung

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 19. September 2011
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Wahl der Rentenversicherungspflicht (sog. Option)

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Für diejenigen Arbeitnehmer, die die Rentenversicherungspflicht gewählt haben, gilt bei niedrigerem Entgelt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 155 Euro monatlich. Das bedeutet, dass als Rentenversicherungsbeitrag derzeit mindestens ein Betrag von (19,9 % von 155 Euro =) 30,85 Euro zu zahlen ist.

Beispiel A

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