Auswirkungen von steuerfreiem und pauschal versteuertem Arbeitslohn auf die 400-Euro-Grenze
Sonderfälle
Es gibt Fälle, in denen die Steuerfreiheit keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Auch umgekehrt gibt es Lohnbestandteile, die zwar sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig sind. Für diese Fälle gilt Folgendes:
In R 40a.2 Satz 4 LStR wurde klargestellt, dass für steuerpflichtige Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt gehören (z. B. Abfindungen), die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG nicht zulässig ist. Diese Lohnbestandteile unterliegen der Lohnsteuererhebung vielmehr nach den allgemeinen Regelungen.
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