Geschäfts- oder Privatgirokonto?

Brauchen Gründer und Selbstständige ein Geschäftskonto?

Von: Robert Chromow
Stand: 20. November 2009 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Niemand zwingt Gründer, ein Geschäfts-Girokonto zu eröffnen: Selbstständige und Unternehmer dürfen ihre betrieblichen Transaktionen durchaus über Privatkonten abwickeln. Davon abgesehen ist die saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Kontobewegungen allerdings sinnvoll: Wir erläutern, worauf es bei der Wahl des passenden Kontos ankommt.

"Brauche ich eigentlich ein Geschäfts-Girokonto?"

Dieser Klassiker unter den Gründerfragen besteht genau genommen aus mehreren Einzelfragen:

  • Ist das Einrichten eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?

  • Gibt es einen Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Bankkonten?

  • Werden Freiberufler und Unternehmer von den Geldinstituten zum Umstieg auf ein Firmenkonto gezwungen?

  • Ist ein zusätzliches Konto sinnvoll?

Gleich vorweg: Eine gesetzliche Vorschrift, die das Führen eines besonderen betrieblichen Girokontos verlangt, gibt es definitiv nicht. Die Form des geschäftlichen Zahlungsverkehrs können Sie selbst mit Ihren Geschäftspartnern ausmachen. So dürfen Sie also beispielsweise als Gründer Überweisungen und Gutschriften ohne Weiteres über Ihr bisheriges Gehaltskonto abwickeln.

Geschäftkonto vs. Privatkonto: Auch ohne großen Unterschied im Leistungsumfang macht ein Geschäftskonto Sinn!

Von einem grundlegenden Funktionsunterschied zwischen Geschäfts- und Privatkonten kann ebenfalls keine Rede sein: Die Giro-Leistungsmerkmale (wie Überweisungs- oder Gutschrift-Geschwindigkeit) sind gleich. Und Ihre Kunden und Lieferanten können an Ihrer Kontonummer auch nicht erkennen, ob es sich um ein Privat- oder Geschäfts-Girokonto handelt.

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Hallo mbrsting,
danke für den Hinweis - implizit könnte das Urteil vom 11.3.2003 IX R 55/01 gemeint sein:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung
/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=6837&pos=2&anz=3

Vielleicht hilft das ja schon fürs Erste!?
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Danke, dieser Artikel war hilfreich! Ich konnte ihn erst jetzt (als Mitglied) vollständig lesen. (Allerdings nur als pdf, s.u.)

Monika

PS: Bei diesem Artikel stimmt die Formatierung nicht: die rechte Box überlappt die Haupttextbox. Dadurch ist der Text im oberen Bereich nicht lesbar. Ich benutze Firefox bei Auflösung 1024 x 768 Pixel und bisher ist mir dieser Stylesheet-Bug auf akademie.de (noch) nicht begegnet.

Guten Tag hbeholz,
der Zusammenhang zwischen dem erwähnten BGH-Urteil und der Frage, ob ein separates Geschäftsgirokonto erforderlich ist, liegt darin, dass der BGH selbst in einem sehr extremen Fall der Steueroptimierung keinen Anlass sah, eine gemischte Kontennutzung zu monieren.
Dass Ihnen diese und die übrigen Informationen des Beitrags keine 15 Euro pro Monat wert sind, verstehe ich gut. Ich ermuntere Sie aber ausdrücklich, das Angebot von akademie.de etwas genauer unter die Lupe zu nehmen: Durch mehrere zehntausend andere Beiträge und Kurse verbessert sich das Preis-Leistungsverhältnis m. E. beträchtlich... :-)
Freundliche Grüße
Robert Chromow
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