Die eigene Geschäftsausstattung entwickeln

Von: Elisabeth Karger-Posch
Stand: 31. Juli 2007
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Das Design der Geschäftsausstattung

Aus dem Firmennamen wird eine Marke

Vom Firmennamen zur Marke

Was unterscheidet Sie von Harald Schmidt? Harald Schmidt hat soeben erst seinen Namen als Marke eintragen lassen. Nicht, weil er damit werben oder etwas verkaufen will. Der Markeneintrag soll ihn davor schützen, dass andere Unternehmen versuchen mit seinem Namen und dem damit verbundenen Image Geld zu machen.

Darum hat Herr Schmidt seinen Namen auch gleich für 23 Waren- und Dienstleistungsklassen sperren lassen. Hersteller von Zahnpasta, Christbaumschmuck, Kondomen und Haarwasser müssen sich also eine andere Werbestrategie überlegen ...

Harald Schmidt ist ein Ausnahmefall. Dass Privatpersonen ihren Namen durch einen Markeneintrag schützen lassen, ist zwar möglich, aber nicht üblich.

Der Eintrag des Firmennamens bzw. der Firmenmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt schützt davor, dass ein anderes Unternehmen denselben oder einen sehr ähnlichen Namen verwendet. Das macht in vielerlei Hinsicht Sinn:

  • Es garantiert die Unverwechselbarkeit der Marke
    Viele Produkte und Angebote am Markt ähneln sich so sehr, dass der Kunde diese kaum noch unterscheiden kann. Ein schlagkräftiger Firmen- oder Produktname bzw. ein aussagekräftiges Logo helfen, sich besser am Markt durchzusetzen.

  • Es verhindert, dass andere Unternehmen als Trittbrettfahrer von Ihrem Image, Ihrer Produktqualität und Ihrem Werbeeinsatz ungerechtfertigt profitieren.

  • Durch den Eintrag können Sie selbst bestimmen, wie weit reichend Sie Ihren Firmennamen/Ihre Marke schützen lassen wollen: deutschlandweit, europaweit oder international; nur Ihre Dienstleistungs- oder Produktionssparte oder, wie Harald Schmidt, darüber hinaus. Für Unternehmen, die ihr Produktsortiment ändern, ausweiten oder expandieren wollen, ist der umfassende Markenschutz sehr wichtig.

Markenrecht und Markenschutz

Alle Informationen rund ums Thema Markenrecht, Markenschutz, Möglichkeiten und Kosten des Markeneintrags sowie der Patentanmeldung finden Sie beim Deutschen Patentamt. Dort gibt es auch Querverweise zu Datenbanken, wo Sie recherchieren können, welche Namen bzw. Marken in welcher Waren- oder Dienstleistungsklasse bereits eingetragen sind, auch europaweit und international.

Unter https://dpinfo.dpma.de/ können Sie die Suchabfrage starten.

Das deutsche Markenrecht im Detail können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz nachlesen.

Für Fragen und Informationen darüber hinaus wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Markenrecht.

Was ist schutzfähig?

  • Die Wortmarke schützt ein Wort in jeder beliebigen Darstellung.

  • Die Wort-/Bildmarke schützt ein Wort in Verbindung mit einem oder mehreren grafischen Elementen.

  • Die Bildmarke schützt eine bestimmte grafische Darstellung.

  • Weitere Markenformen sind z.B. die Hörmarke, die 3D-Marke, die Warenformmarke, die Farbmarke, die Bewegungsmarke, die Hologrammmarke, die Farbkombinationsmarke und die Geruchsmarke.

In diesem Kurs konzentrieren wir uns auf die gebräuchlichste Markenformen:

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