Die eigene Geschäftsausstattung entwickeln

Von: Elisabeth Karger-Posch
Stand: 31. Juli 2007
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Das Design der Geschäftsausstattung

Formelle und rechtliche Standards

Formelle Standards

Es gibt mittlerweile kaum mehr Vorgaben, wie ein Geschäftsbrief auszusehen hat, wo die Betreffzeile zu stehen hat oder wie eine Datumsangabe richtig geschrieben wird.

Für Branchen, in welchen ein DIN-genormter Geschäftsbrief erforderlich ist, gibt es detaillierte Vorgaben für den Aufbau.

Wordvorlage zum Download

Eine Wordvorlage für Geschäftsbriefe nach der DIN 676 gibt es z.B. als Download hier.

Häufig gestellte Fragen zu DIN 5008, Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung werden auf der Homepage des Deutschen Instituts für Normung beantwortet: http://www.nbue.din.de/.

Schriftverkehr

Der Gesetzgeber versteht unter dem Begriff "Geschäftsbrief" JEDE an einen bestimmten Empfänger gerichtete geschäftliche Mitteilung. Unterschätzen Sie diese sehr weit reichende Definition nicht und kommunizieren Sie immer auf Ihren Standardbriefbögen. Auch einfache Auftragsbestätigungen und Angebote fallen bereits unter diesen Begriff!

Nur wenige, bestimmte Kommunikationsmaßnahmen fallen nicht unter diese Regelung (z.B. allgemeine Werbung, Postwurfsendungen ...)

Um der Rechtsproblematik bei diesem Thema zu entgehen, versehen Sie einfach konsequent Ihre gesamte Korrespondenz mit den geforderten Angaben. Abhängig von der Rechtsform sind unterschiedliche Angaben notwendig.

Sind Sie nicht im Handelsregister eingetragen, müssen Sie auf allen Geschäftsbriefen Ihren Nachnamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.

Einzelkaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften müssen zwingend die folgenden Angaben machen:

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