Geschäftsführer einer GmbH: Kriterien für die Sozialversicherungspflicht

Selbstständig oder abhängig beschäftigt? So beurteilen die Träger der Sozialversicherung die Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Ist ein GmbH-Geschäftsführer selbstständig oder abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig? Wir erläutern die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

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Aus Sicht der Sozialversicherung ist ein GmbH-Geschäftsführer ein Sonderfall, besonders, wenn er auch noch Gesellschaftsanteile hält. Wir erläutern die Kriterien, nach denen die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Führungskräften im Einzelfall beurteilt wird.

Sozialversicherungspflicht als GmbH-Geschäftsführer?

Versicherungspflichtig ist, wer beschäftigt ist – als Arbeiter, Angestellter oder zur Berufsausbildung gegen Arbeitsentgelt. Eigentümer und Inhaber von Unternehmen fallen nicht unter die Versicherungspflicht. Das ist der Grundsatz der gesetzlichen Sozialversicherung; doch manche Menschen stehen „auf beiden Seiten“. Sie haben Arbeitnehmerpflichten und Arbeitgeberfunktionen, weil sie als Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Prokurist Führungspositionen wahrnehmen. Wenn Sie dann auch noch am Unternehmen beteiligt sind, kann die sogenannte „Statusfeststellung“ kompliziert werden: Liegt nun eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung vor oder nicht?

Der sozialversicherungsrechtliche Status ist alles andere als eine rein theoretische Frage. Der Arbeitgeber hat, wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, die Pflicht zur Anmeldung der Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung oder mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen.

Vorher klären!

Im Normalfall erfährt der zuständige Sozialversicherungsträger erst durch die Anmeldung von dem Einzelfall und wird dann prüfen, ob Selbstständigkeit oder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt.

Um von vornherein Zweifel auszuräumen und eine optimale Gestaltung zu finden, empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Tätigkeit durch Beratung mit einem Sozialversicherungsexperten Klarheit zu schaffen. Schließlich gibt es großen Gestaltungsraum bei der Einbindung von Führungskräften, die jedoch auch in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht, Steuern sowie die gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Situation ganz unterschiedliche Konsequenzen hat.

Kriterien für und gegen eine Versicherungspflicht

Im häufigen Fall des Geschäftsführers einer GmbH mit Kapitalbeteiligung gelten folgende Grundsätze:

  • Wenn der Beschäftigte an der Gesellschaft beteiligt ist, für die er arbeitet, schließt das noch kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis aus.

  • Wenn der Betreffende am Arbeitsprozess der GmbH funktionsgerecht teilhat und ein entsprechendes Arbeitsentgelt bekommt, ohne maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft (Anteil am Stammkapital!) auszuüben, spricht dies für ein abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.

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