Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben

Erfolgreiche Strategien für Arbeitgeber und Existenzgründer

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. Februar 2011
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Firmenwagen sind steuerrechtlich sehr komplexe Gebilde. Die richtige Buchung der Anschaffungskosten von Firmenwagen, der laufenden Kosten des PKW, der Buchung bei privater Nutzung, bei Verkauf und ähnlichem verlangt zum Teil steuerrechtliches Spezialwissen. Wer das nicht hat, zahlt für den Firmenwagen mehr Abgaben als nötig - oder bekommt Ärger mit dem Fiskus, weil er mehr abschreiben möchte als erlaubt. Der Teufel liegt wie immer im Detail - wir verraten, an welchen Stellen Sie ihn finden.

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Hallo kmolina,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Zu Ihrer Frage:
1. Da Sie Ihr Fahrzeug überweigend betrieblich nutzen, haben Sie die Wahl, ob Sie den privaen Nutzungsanteil per Fahrtenbuch oder per 1%-Methode ermitteln.
2. Wenn Sie eine tatsächliche Privatnutzung von 46 % festgestellt haben, müssen Sie 46 % der gebuchten Betriebsausgaben als privaten Nutzungsanteil (= fiktive Betriebseinnahme) buchen. Auf 80 % dieser Einnahme fällt zusätzlich Umsatzsteuer an.
3. Wenn Sie den auf diese Weise ermittelten Wert der privaten Pkw-Nutzung mit dem Ergebnis der 1%-Methode vergleichen, müssen Sie berücksichtigen, dass mit "Listenpreis" der Brutto-(!)Neuwert gemeint ist. Auch hier sind 80% des so ermittelten Privatanteils an den Betriebsausgaben umsatzsteuerpflichtig.
Vielleicht hilft Ihnen das ja ein wenig weiter.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow