Sonstige Arbeitshilfen
Checkliste Geschäftswagen
Zuordnung |
Liegt die betriebliche Nutzung unter 10%, gehört der Geschäftswagen nicht zum Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, gehört der Geschäftswagen zum gewillkürten Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung über 50%, so gehört der Geschäftswagen zum notwendigen Betriebsvermögen. |
Nachweis |
Der Umfang der betrieblichen Nutzung muss im Zweifelsfall nachweisbar sein (z.B. durch Fahrtenbuch) |
Abschreibungen |
Als Bemessungsgrundlage gelten die Anschaffungskosten. Zulässige Abschreibungsmethoden sind: Lineare Abschreibung, Degressive Abschreibung, Maßgabe der Leistung |
Private Kfz-Nutzung |
Der Anteil der privaten Nutzung wird nach der 1%-Methode oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt! Bei Privatnutzung durch den Arbeitnehmer muss bei der Lohnsteuerermittlung ein geldwerter Vorteil berücksichtigt werden |
Laufende Kosten |
Buchung als gewinnmindernde Betriebsausgaben |
Unfallkosten |
Der Abzug als Betriebsausgaben ist auch möglich, falls sich der Unfall auf einer Privatfahrt ereignete! |
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