Geschäftswagen - richtig buchen und abschreiben

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 8. Februar 2011
4
(1)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Einnahmeüberschussrechnung

Bis zum Urteil v. 02.10.2003 stand der BFH auf dem Standpunkt, dass in der Einnahmenüberschussrechnung kein gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden dürfe. Die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Betriebsvermögen konnte daher nur erfolgen, wenn die betriebliche Nutzung über 50% lag (= notwendiges Betriebsvermögen).

Erst ab 2.10.2003 hat der BFH die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens anerkannt, wenn ein Wirtschaftsgut mindestens zu 10% betrieblich genutzt wird.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein